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Amtliche Bekanntmachung

Teileinziehung der Verbindungsstraße Gemarkung Gerlinghausen, Flur 4, Flurstück 114 zwischen Bövingen und Oberheiden



Es ist beabsichtigt, das o. g. Teilstück der vorgenannten Straße zwischen Bövingen und Oberheiden gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen einzuziehen. Die vorgenannte Straße ist gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Anliegerstraße gewidmet worden.

Die o. a. Verbindungsstraße hat ihre Verkehrsbedeutung im Laufe der Jahre verloren. Die beiden Hauptargumente gegen eine Teileinziehung, Schulbus und Lebensmittelmarkt, liegen nicht mehr vor.

Die Straße soll nach erfolgter Teileinziehung nur noch für die Anlieger und land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zur Verfügung stehen und zur L 360 mit Pollern abgesperrt werden.

Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Übersichtskarte)
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Übersichtskarte) Übersichtskarte


Einwendungen gegen die Teileinziehung der vorgenannten Straße können bis zum 07.06.2010 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Hauptstraße 57, 53804 Much, Zimmer 23, vorgebracht werden. Hier liegt auch die Karte der betroffenen Straße während der Dienststunden zur Einsichtnahme bereit.

Die Dienststunden sind wie folgt:
montags 08.00 – 12.30 Uhr sowie 14:00 – 18:00 Uhr
dienstags bis donnerstags 08.00 – 12.30 Uhr
freitags 08.00 – 12.00 Uhr

Die Gemeinde prüft die fristgemäß vorgebrachten Einwendungen und teilt das Ergebnis mit.


Much, den 26.02.2010

Der Bürgermeister
In Vertretung:
Norbert Büscher