Auszug - Verschiedenes  

   
TOP: Ö 29
Gremium: Rat der Gemeinde Much Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 12.12.2018    
Zeit: 18:03 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Gesamtschule
Ort: Schulstr. 12, 53804 Much
 
Wortprotokoll
Beschluss

GV Klement kritisiert, dass der Rat nicht über den Wechsel der Gleichstellungsbeauftragten informiert worden sei.

 

BM Büscher erklärt, dass Gilda Wex-Beuke die Leitung des Jugendzentrums übernommen und die Position der Gleichstellung aufgegeben habe.

 

Nachfolgerin ist Frau Annalena Müller, Stellvertreterin ist Julia Switala.

Annalena Müller wird einmal jährlich im Fachausschuss berichten.

 

 

GV Klement stellt die Frage an die Verwaltung, wer zur Zeit Eigentümer des verkauften Grundstückes (Wahnbachtalstraße. 5) sei.

 

BM Büscher erklärt, dass dies nach wie vor die Fa. Baucon sei.

 

Der Investor Stommel habe damals schon erklärt, einen Investor mit in die Gesellschaft  hinzuzunehmen zu wollen.

Dies war im Rahmen des damaligen Ausschreibungsverfahrens nicht möglich.

 

Nach Verkauf ist dies möglich. Dies hat in diesem Fall stattgefunden.

Den Namen des Investors wird BM Büscher im nichtöffentlichen Teil bekanntgeben.

 

GV Klement ist über die Weiterveräußerung (in welcher Form auch immer) überrascht.

 

BM Büscher schlägt vor entsprechende notarielle Verträge dem Protokoll beizufügen.

 

GV Steimel erklärt, dass ihm kein Verkauf oder Weiterverkauf bekannt sei.

 

GV Hauer zitiert Punkt 14.2.2. aus dem notariellen Kaufvertrag.

Der Käufer muss innerhalb von 24 Monaten ab Baubeginn das Bauwerk so fertig gestellt haben, dass der Betrieb in ihm in zulässiger Weise aufgenommen werden kann. Als Baubeginn gilt der Tag, welcher gegenüber der Bauaufsichtsbehörde als Tag des Baubeginns angezeigt worden ist. Der Käufer darf solange, wie die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind, den Kaufgrundbesitz

nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers veräußern.

 

GV Hauer fragt nach ob die schriftliche Zustimmung des Verkäufers (Gemeinde) hierzu vorliege.

 

BM Büscher ergänzt, dass der Notarvertrag hierzu im nichtöffentlichen Teil beraten werden kann.

 

GV Frieben fragt nach, ob die Gemeinde noch Potential zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Flächen habe.

BM Büscher erklärt, dass federführend die BürgerEnergie Rhein-Sieg und die EnergieNatur ( Tochtergesellschaft der Rhenag) sei.

 

Die Kommune hat bereits einige Photovoltaikanlagen realisiert. Es wurden Gebäudedächer erfasst und auf ihre Eignung überprüft. Ebenso werden neue Gebäude (wie z. B. der Anbau Gesamtschule) auf eine Eignung überprüft.