Auszug - Erstellung eines Niederschlagswasserkanals in der Dr. Wirtz-Straße (nördlicher Bereich)  

   
TOP: Ö 3
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 11.02.2020    
Zeit: 18:00 - 18:37 Anlass: Sitzung
Raum: Gesamtschule - Nebenraum Mensa -
Ort: Schulstr. 12, 53804 Much
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hartmann, IB Holzem & Hartmann GmbH, erläutert anhand der beigefügten Präsentation die Planung eines Niederschlagswasserkanals in der Dr. Wirtz-Straße (nördlicher Bereich).

GV P. Steimel fragt nach, ob es zu Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahme mit der Eröffnung des Kindergartens kommen würde. Herr Hartmann erläutert, dass der Kindergarten während der Baumaßnahme immer zugängig sein müsse. Die Bauarbeiten würden abschnittsweise ausgeführt. SB W. Stöcker fragt nach, aus welchem Material die Rohre seien. Herr Hartmann antwortet, dass es sich um PP-Rohre wie auch in den vergangen bzw. laufenden Maßnahmen handele. Aufgrund der Enge durch die anderen Versorgungs- bzw. Entsorgungsleitungen sei aus technischer Sicht der Einbau dieses Materials sinnvoll. Die PP-Rohre seien teurer als Betonrohre. Allerdings wäre der Aushub bei Betonrohren weitaus größer, da die Gräben breiter sein müssten. SB W. Stöcker fragt nach, ob der Einbau von Betonrohren alternativ ausgeschrieben werden könnte. Herr Hartmann antwortet, dass nach VOB nicht alternativ ausgeschrieben werden dürfe. SB W. Stöcker weist auf die Nachhaltigkeit hin. GV P. Steimel merkt an, dass Betonrohre schwerer zu verlegen seien. Herr Hartmann bemerkt, dass die PP-Rohre nicht mit einer Plastiktüte vergleichbar seien. Die Rohre sollten bis zu 100 Jahre in der Erde bleiben. SB W. Stöcker fragt nach, ob es während der Baumaßnahme zu Preissteigerungen kommen könne. Herr Hartmann antwortet, dass dies schwierig einzuschätzen sei. Es käme auf die Baufirma an. Es gäbe Firmen, die gezielt nach Positionen suchen würden, die anders interpretiert werden könnten. SB K. Richter fragt nach, ob durch die Einleitung in den Kreiskanal zusätzliche Kosten entstehen würden. GVR C. Siebert teilt mit, dass der Rhein-Sieg-Kreis für die Einleitungsmenge ein Entgelt erhalten würde. Die Verhandlungen seien aber noch nicht abgeschlossen.


Beschluss:
 

Der Ausschuss beschließt, im nördlichen Bereich der Dr.-Wirtz-Straße einen öffentlichen Niederschlagswasserkanal auf der Grundlage der vorgestellten Planung zu erstellen. Die Planung ist fortzuführen und die Maßnahme auszuschreiben.


einstimmig