Auszug - Änderung von bestehenden Bebauungsplänen im Hinblick auf den Planungsbegriff der der baulichen Nachverdichtung im Innenbereich   

   
TOP: Ö 8
Gremium: Auschuss für Planung, Verkehr, Straßen und Wege Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 19.02.2020    
Zeit: 18:00 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Gesamtschule - Nebenraum Mensa -
Ort: Schulstr. 12, 53804 Much
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BG Schäfer berichtet, der in der Beschlussvorlage aufgeführte Bereich Gartenweg sei nur beispielhaft. Es gebe davon noch andere ähnliche Straßen mit großen Grundstücken. Die Planungsbehörden würden bei der Erschließung von Wohnraum im Außenbereich immer wieder die mögliche Nachverdichtung im Innenbereich ansprechen. Da sich in einer Zeit, in der Baugrundstücke gefragt seien, die Anfragen nach diesen Gartengrundstücken häuften, wolle die Verwaltung die Politik über diese Problematik informieren. Die Frage sei, wie man sich in Bebauungsplangebieten grundsätzlich zu der Frage zur Nachverdichtung und dann auch im Speziellen im Gartenweg stelle.

 

SB Stöcker bemerkt, er sei für eine Verdichtung.

 

SB Zielinski findet den Vorstoß der Gemeinde sehr gut. Der Gesetzgeber habe extra die Bodenschutzklausen in Baugebieten reduziert und so den Kommunen die Gelegenheit zur Nachverdichtung gegeben. Köln bebaue aktuell unter Berufung auf den §34 BauGB die Blockinnenräume. Wenn die Gemeinde Much mit dem Bauleitplanverfahren eine Nachverdichtung anstrebe, sei das nur zu begrüßen.

 

GV Erwin berichtet, er sei auf den ersten Blick der gleichen Meinung gewesen. Bei genauerer Betrachtung seien ihm jedoch Bedenken gekommen, da die großen Gartenflächen das Binnenklima des Ortes wesentlich beeinflussten. Dieses müsse gerade in Hinsicht auf die Wetterlagen der letzten Jahre bedacht werden.

 

SB Richter trägt vor, die CDU begrüße grundsätzlich eine angestrebte Nachverdichtung, allerdings mit einem genauen Augenmerk auf den Einzelfall und hierbei dann besonders die Belange der Umwelt wie zum Beispiel die Versiegelung oder Verdichtung von Böden. Vielleicht könne man mit Steuerungselementen wie Dachbegrünung arbeiten. Wichtig sei, dass immer im Einzelfall geprüft werde und nicht an anderer Stelle Begehrlichkeiten geweckt würden. Beim Gartenweg seien die Flächen zum Teil bereits durch Parkplatzflächen versiegelt. Hier eine Bauleitplanung anzuwenden, sei durchaus sinnvoll.

 

GV Klement stimmt SB Richter zu. Die Einzelfallprüfung sei Voraussetzung. Die SPD werde sich einzelnen Anträgen nicht grundsätzlich verschließen. Die Entscheidung über entsprechende Bauanträge sollte auf jeden Fall nicht im Unterausschuss, sondern im Planungsausschuss getroffen werden.

 

SB Stöcker wirft ein, dass eine Rasenfläche, die mit einem Mähroboter gemäht werde, laut dem Umweltschutzbeauftragten Freiburg den ökologischen Wert von 0 habe. Wenn man durch die Bebauung der großen Gartengrundstücke vermeiden könne, dass die Flächen von neuen Baugebieten wie Gippenstein versiegelt würden, sei er dafür.

 

GV Erwin, weist darauf hin, dass er die Gartenflächen nicht für besonders ökologisch wertvoll halte, aber Argumente wie Versiegelung und Ortsklima könne man nicht außen vorlassen und gleichzeitig über Klimaschutz reden. Es müsse auch über Ausgleichsflächen für die bebauten Gartengrundstücke oder Dachbegrünung nachgedacht werden. Die Gartengrundstücke sollten keinesfalls einfach so bedenkenlos aufgegeben werden.

 

GV Diez stimmt GV Erwin zu.

 

SB Zielinski findet es in Ordnung, mit Augenmaß im Zentrum von Much die ein oder andere Bebauung zuzulassen.


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss steht grundsätzlich einer baulichen Nachverdichtung innerhalb von Bebauungsplänen in der Gemeinde Much positiv gegenüber. Der Ausschuss behält sich jedoch vor, jedwede beabsichtigte bauliche Nachverdichtung im Einzelfall zu prüfen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsteller der Vorhaben „Gartenweg“ um einen Vorplanung zu bitten, welche dann in einer der nächsten Sitzungen des PVA beraten werden soll.


einstimmig