Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie außerschulischen Betreuungsangeboten der Primarstufe im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar 2021
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die nachfolgende, nach § 60 Abs. 1 S. 4 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 S. 5 GO NRW genehmigt:
Die Gemeinde Much setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von
- Angeboten gem. § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)
im und für den Monat Januar 2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
einstimmig