Auszug - 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Much "Gippenstein-West" Abwägung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen Feststellungsbeschluss  

   
TOP: Ö 3
Gremium: Auschuss für Planung, Verkehr, Straßen und Wege Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.03.2021    
Zeit: 18:00 - 19:33 Anlass: Sitzung
Raum: Gesamtschule -Aula-
Ort: Schulstr. 12, 53804 Much
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

GAR Maffei erläutert, dass der Bezirksregierung Köln eine Unrichtigkeit in der Formulierung der Abwägungen aufgefallen sei, so dass die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen in der Begründung und im Umweltbericht neu beschlossen werden müssten. Außerdem sei die Abwägung unter Punkt 13 zur Stellungnahme der Bezirksregierung noch umzuformulieren.

 

GVin Ruiters fragt an, wann die Vermarktung der Grundstücke starten könne?

 

BG Schäfer erklärt, dass die Unterlagen bis Ende der Woche der Bezirksregierung vorgelegt werden. Die Bezirksregierung habe zugesagt, dass danach schnellstmöglich die Genehmigung erfolgen soll. Sobald diese vorläge, könne dann auch die Vermarktung starten.


Beschluss:
 

Folgende Beschlüsse werden für die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemacht:

 

 

 

1- Stellungnahme Aggerverband, 27.06.2019

 

"Die Stellungnahme wird im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt."

 

Die Hinweise werden im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans im Rahmen des Erschließungskonzeptes berücksichtigt.

 

- einstimmig -

 

2- Stellungnahme RSAG, 04.07.2019

 

"Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen."

 

Es bestehen keine Bedenken.

 

- einstimmig -

 

3- Stellungnahme Wahnbachtalsperrenverband, 04.07.2019

 

"Die Hinweise werden im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt."

 

Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die Planung. Die gemachten Hinweise werden im parallelen Bebauungsplanverfahren berücksichtigt und abgestimmt.

 

- einstimmig -

 

4 - Stellungnahme DFS, 15.07.2019

 

"Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen."

 

Es bestehen weder Anregungen noch Bedenken.

 

- einstimmig -

 

5 - Rhein-Sieg-Kreis, 19.07.2019

 

"Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Anregung zum Fahrradverkehr wird nicht gefolgt."

 

Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken vorbehaltlich der Anpassungsbestätigung der Planung an die Ziele der Raumordnung durch die Bezirksregierung Köln. Die Errichtung eines Radwegenetzes ist nicht Bestandteil des Bebauungsplans.

 

- einstimmig -

 

6 - Landwirtschaftskammer, Rhein-Sieg-Kreis, 22.07.2019

 

"Die Anregungen werden im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt."

 

Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die gemachten Hinweise werden im parallelen Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.

 

- einstimmig -

 

 

7 - Stellungnahme Bezirksregierung Köln, Dezernat 51, 29.07.2019

 

"Die Stellungnahme wird im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt."

 

Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die gemachten Anregungen und Hinweise werden im parallelen Bebauungsplanverfahren berücksichtigt und geprüft.

 

- einstimmig -

 

Folgende Beschlüsse werden für die Anregungen und Stellungnahmen aus der regulären Beteiligung (§ 3, Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) gemacht:

 

 

8 Stellungnahme Landwirtschaftskammer, 05.05.2020

 

"Die Anregungen werden im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt."

 

Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die gemachten Hinweise werden im parallelen Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.

 

- einstimmig -

 

9 Stellungnahme Aggerverband, 08.05.2020 und Ergänzung vom 13.05.2020

 

"Die Stellungnahme wird im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt."

 

Die Hinweise werden im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans im Rahmen des Erschließungskonzeptes berücksichtigt und abgestimmt.

 

- einstimmig -

 

10 Stellungnahme RSAG, 11.05.2020

 

"Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen."

 

Es bestehen keine Bedenken.

 

- einstimmig -

 

11 Stellungnahme Wahnbachtalsperrenverband, 18.05.2020

 

„Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Entsprechende Genehmigungen nach der Wasserschutzgebietsverordnung werden eingeholt.“

 

Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken, sofern die aufgeführten Aspekte berücksichtigt werden. Insbesondere die Genehmigungspflicht zur Änderung des Flächennutzungsplans nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Wasserschutzgebietsverordnung wird beachtet. Eine entsprechend geforderte Abstimmung mit dem WTV hat stattgefunden. Die Erschließungsplanung wird im Rahmen des Bebauungsplans erstellt und abgestimmt.

 

- einstimmig -

 

12 Stellungnahme Landesbetrieb Wald und Holz, 20.05.2020

 

„Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.“

 

Es bestehen keine Bedenken.

 

- einstimmig –

 

 

 

13 Stellungnahme Bezirksregierung Köln, Dezernat 51, 04.06.2020

 

„Die Hinweise zum geplanten Versickerungs- und Rückhaltebecken werden berücksichtigt. Der Abfluss in Richtung Schmerbach wird auf 35 l/sec. gedrosselt. Auch bei Starkregenereignissen wird dieser Wert nicht überschritten, da in Richtung Schmerbach kein Notüberlauf vorgesehen ist. Dieser wird an anderer Stelle umweltschonend umgesetzt.

 

Den Bedenken auf die Schaffung einer Engstelle wird gefolgt. Um die Einengung des Biotopverbundsystems zwischen dem Schmerbachsiefen und dem geplanten Wohngebiet und somit einen Konflikt zu vermeiden, wird in die Fläche des Notüberlaufes des Regenrückhaltebeckens baulich nicht eingegriffen. Vielmehr ist diese von Bebauung freizuhalten. Somit kann dort das Landschaftsschutzgebiet bestehen bleiben, ohne im Gegensatz zu der geplanten Bebauung zu stehen.

 

Die im Süden des Gebietes stockende Solitär-Eiche wird erhalten.“

 

Das geplante Versickerungs- und Rückhaltebecken ist in ausreichender Dimensionierung vorzusehen, um eine Ableitung von ungeklärtem Niederschlagswasser in großen Mengen bei Starkregenereignissen in den Schmerbach weitestgehend zu unterbinden. Aufgrund seiner besonderen Bedeutung im landesweiten Biotopverbundsystem fungiert dieses Fließgewässer als teils naturnaher und nach Norden abfließender Quellbach und gehört zu dem weitläufigen Gewässersystem des schutzwürdigen Wahnbaches. Je nach eingeleiteten Wassermengen und vorhandener Topographie kann es dabei zu Beeinträchtigungen des Gewässerbettes des Schmerbachsiefens infolge von Erosion kommen, die es grundsätzlich auszuschließen gilt.

 

Die Gestaltung des Notüberlaufs des Versickerungs-/Rückhaltebeckens mit einer Abführung des Niederschlagswassers in die freie Landschaft ist so zu gestalten, dass es zu einer möglichst umweltschonenden Versickerung auf breiter Fläche außerhalb der Biotopverbundfläche kommt.

 

Durch das Plangebiet mit dem naturbelassenen Regenrückhalte-Versickerungsbecken und der angrenzenden Grünfläche findet ein verträglicher Übergang in die Landschaft statt, so dass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege Berücksichtigung findet. Durch das geplante Gebiet wird der Schmerbachsiefen bzw. das Biotopverbundsystem "Bäche und Siefenrinnen im Einzugsgebiet des Wahnbaches" gemäß nachfolgender Ausführungen nicht negativ beeinflusst. Die Trasse bzw. Linienführung der Verbindungsstraße zwischen L312 und K46 wurde nach den zur Verfügung gestellten Unterlagen der Gemeinde (M. 1:5000) bei der Planung berücksichtigt. Eine Berücksichtigung potentiell negativer Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft durch die Errichtung der Umgehungsstraße erfolgt an anderer Stelle und ist nicht Bestandteil der vorliegenden Bauleitplanung. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die Linienführung näher

an das Baugebiet geführt wird. Bei einer Veränderung bzw. Verlegung der Trasse könnte diese nur in Richtung der freien Landschaft verschoben werden, da ansonsten die bestehende Bebauung tangiert wird.

 

Weiterhin ist zu prüfen, ob die im Süden des Gebietes stockende Solitär-Eiche aufgrund ihres Habitus und Alters erhalten werden kann.

 

- einstimmig -

 

14 Stellungnahme Rhein-Sieg-Kreis, 20.05.2020

 

„Die Stellungnahme hinsichtlich der Bodenbelastungen und der Altlasten wird berücksichtigt. Entsprechende Nachweise wurden geführt. Die restlichen Anregungen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bewertet.“

 

Im Zuge nachfolgend zitierter Untersuchungen und Stellungnahmen wurden umfangreiche Aufschlussarbeiten zur Gewinnung von Bodenproben durch den Geologen Umwelt & Baugrund Consult einschließlich labortechnischer Analysten erstellt.

-          Versickerungsgutachten zur Einleitung von Niederschlagswasser in den Untergrund vom 23.07.2018 (UBC)

-          Geotechnischer Bericht vom 09.04.2019 (UBC)

-          Ergänzung zur Stellungnahme vom 10.06.2020 (UBC)

-           

Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse werden wie folgt benannt:

 

1. Im Zuge der durchgeführten Untersuchungen wurden keinerlei Hinweise auf Verfüllungen mit

umweltbedenklichen Materialien vorgefunden. Im Wesentlichen ist die Fläche geprägt von

landwirtschaftlicher Nutzung.

2. Gemäß Stellungnahme vom 08.06.2020 können im Plangebiet erhöhte Schwermetallgehalte insbesondere für die Elemente Blei, Zink und Arsen und verursacht durch Vererzungsgänge im anstehenden Festgestein - vorkommen. Diese sind geogen bedingt und haben keinen anthropogenen Ursprung. Durch Eluat- Untersuchungen wurde nachgewiesen, dass diese Schwermetallverbindungen keine signifikante Mobilität aufweisen und somit nicht in relevanten Größenordnungen bioverfügbar sind.

 

- einstimmig -

 

 

Abschließender Beschluss

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Much bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht.

 

 

 


einstimmig