Auszug - Erweiterung der Ortslagenabgrenzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortslage Bruchhausen hier: Aufstellungsbeschluss  

   
TOP: Ö 9
Gremium: Auschuss für Planung, Verkehr, Straßen und Wege Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 01.06.2021    
Zeit: 18:00 - 20:08 Anlass: Sitzung
Raum: Gesamtschule- Mensa -
Ort: Schulstr. 12, 53804 Much
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

GV Hauer merkt an, dass bereits vor Jahren ein Antrag vorgelegen habe, dieser aber aufgrund von Erschließungsproblemen abgelehnt worden sei.

 

BG Schäfer weist darauf hin, dass der Antrag nicht abgelehnt, sondern durch den Antragssteller zurückgezogen worden sei. Ob eine Erschließung möglich sei, würde sich im Rahmen des Verfahrens zeigen.

 

GV Steimel weist auf einen Beschluss vom 28.08.2008 hin, in welchem einer Bebauung zugestimmt worden sei. Es sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass sich ca. 100m weiter ein Pferdehof befände. Zudem müsse die Oberflächenentwässerung geklärt werden, da er eine oberflächliche Verrieselung aufgrund der vorhandenen Bodengegebenheiten eher als schwierig erachte.

 


Beschluss:
 

Der Ausschuss beschließt, dass Verfahren zur Erweiterung der Ortslagenabgrenzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortslage Bruchhausen unter der Voraussetzung, dass eine Erschließung über die L350 erfolgt, einzuleiten.

 

 


Zustimmung: 12 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1