Auszug - 5. Änderung Bebauungplan 4.3, " Much-Schmerbach" Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungen gem . § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Satzungsbeschluss  

   
TOP: Ö 12
Gremium: Auschuss für Planung, Verkehr, Straßen und Wege Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.06.2021    
Zeit: 18:00 - 20:08 Anlass: Sitzung
Raum: Gesamtschule- Mensa -
Ort: Schulstr. 12, 53804 Much
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldung.


Beschluss:
 

Abwägung der Anregungen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ge. § 4 Abs. 2 BauGB

 

1 – Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung vom 05.02.2021

 

„Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen“

 

Die Deutsche Flugsicherung GmbH teilt in ihrem Schreiben mit, dass  durch die Planung die Belange des DFS nicht betroffen sind und daher weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht werden.

 

einstimmig.

 

2 – Stellungnahme Landwirtschaftskammer NRW vom 08.12.2021

 

„Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen“

 

Die Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle RSK teilt mit, dass ihrerseits grundsätzlich keine Bedenken bestehehn. Es werde davon ausgegangen, dass keine landwirtschaftlichen Nutzflächen für Kompensations- und Ausgleichsflächen in Anspruch genommen werden.

 

einstimmig.

 

3 – Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH vom 09.02.2021

 

„ Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und als Hinweis bei der Baumaßnahme berücksichtigt.“

 

Die Telekom teilt mit, dass grundsätzlich keine Bedenken bestehen, wobei darauf hingewiesen wird, dass Hinweise zu Telekommunikationslinien/-anlage der Telekom Deutschland GmbH im Grenzbereich des Geltungsbereichs durch Anforderung von Bestandsplänen bei Tiefbauarbeiten zu beachten sind.

 

einstimmig.

 

4 – Stellungnahme Wald und Holz NRW vom 09.02.2021

 

„Die Stellungnahme wird zur Kennnis genommen“

 

Es werden keine Bedenken erhoben, da Wald im Sinne der Forstgesetze nicht betroffen ist.

 

einstimmig.

 

5 – Stellungnahme Aggerverband vom 21.02.2021

 

„ Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen“

 

Es werden keine Bedenken erhoben, da das Plangebiet im Netzplan der Kläranlage Much mit Trennsystem enthalten ist.

 

einstimmig.

 

6 – Stellungnahme WTV Wahnbachtalsperrenverband vom 10.02.2021

 

„Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und findet als Hinweis Berücksichtigung im Bebauungsplan“

 

Grundlegend bestehen seitens des WTV keine Bedenken. Es erfolgt jedoch ein Hinweis zum Wasserschutzgebiet der Wahnbachtalsperre (Wasserschutzzone III) und den Regelungen der am 14.06.1993 in Kraft getretenen Wasserschutzgebietsverordnung mit Verhaltensmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen. Leitungen oder sonstige Anlagen des WTV sind nicht betroffen.

 

einstimmig.

 

 

7 - Stellungnahme der RSAG AöR vom 11.02.2021

 

„Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen  und findet als Hinweis Berücksichtigung im Bebauungsplan“

 

Seitens der RSAG AöR werden keine Bedenken erhoben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abfallsammelbehälter an der „Danzinger Straße“ für die Abfallentsorgung bereitgestellt werden müssen. Weitere sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen sind der DGUV Information 214 – 033 (bisher BGI 5104) und RAST 06 zu entnehmen.

 

einstimmig.

 

8 - Stellungnahme Bodendenkmalpflege Rheinland LVR vom 10.03.2021

 

„Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und findet als Hinweis Berücksichtigung im Bebauungsplan“

 

Grundsätzlich sind keine Konflikte im Plangebiet zu erwarten.

 

Der allgemeine Hinweis bei Entdeckung von Bodendenkmälern wird unter den Hinweisen im Bebauungsplan unter Verwendung des üblichen Textbausteines aufgenommen.

 

einstimmig.

 

9 – Stellungnahme des Wasserverband Rhein-Sieg-Kreis vom 10.03.2021

 

„Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und es erfolgt eine teilweise Berücksichtigung hinsichtlich einer Regenwasserrückhaltung.“

 

Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken, da keine Gewässer oder Anlagen des Wasserverbandes des RSK betroffen sind.

 

Hinsichtlich der Ableitung des Niederschlagwassers erfolgt nachfolgende Anregung. Die Ableitung des Niederschlagswassers soll im Trennsystem über den Regenwasserkanal erfolgen, wobei letzlich die Einleitung in ein Gewässer (Schmerbacher Siefen) erfolgt. Durch eine erhöhte, abzuleitende Niederschlagsmenge wird sich die sortige Einleitungssituation verändern und bedarf einer Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis. Empfehlung zur Einbeziehung der Unteren Wasserbehörde RSK und Beteiligung zum Verfahren.

 

Hinweise zur Kompensation und einem möglichen Rückhalt des Niederschlagswassers auf dem Grundstück sowie Vergleich zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5.1 „Gippenstein-West“, wo ebenfalls eine entsprechende Kompensation erfolgte.

 

Der B-Plan bezieht sich im Wesentlichen nicht auf die Vergrößerung von Bauflächen und einer höheren Ausnutzung (Grundflächenzahl). Die überbaubare Fläche wurde bis auf geringe Abweichungen beibehalten. Demzufolge sind erhöhte Niederschlagsmengen nicht zu verzeichnen. Der Bestehende, rechtskräftige Bebauungsplan einschließlich der Kanäle berücksichtigt die Ver- und Entsorgung. Das Plangebiet weißt ein starkes Gefälle in diagonaler Richtung von Südwest nach Nordost auf.

 

Die Topographie des Grundstücks erschwert zusätzlich die Rückhaltung des Niederschlagswassers, wobei die im Süden befindlichen Carportanalgen eine Dachbegrünung erhalten und hier eine Speicherung von Regenwasser geplant ist. Die Dachbegrünung der Nebenanlage wurde im B-Plan festgesetzt, um der Ökologie, Natur und Reduzierung der Niederschlagsmenge Sorge zu tragen.

 

Konkrete Abstimmungen erfolgen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das zuständige Planungsbüro.

 

einstimmig.

 

10 – Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises Referat Wirtschaftsförderung und strategische Kreisentwicklung vom 26.03.2021

 

„Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und hinsichtlich dem Einsatz von erneuerbaren Energien ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.“

 

Trinkwasserschutz / Wasserschutzgebiet

 

Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet der Wahnbachtalsperre, Schutzzone III. Die Verbote nach der Wasserschutzgebietsverordnung Wahnbachtalsperre sind zu beachten. Für genehmigungspflichtige Tatbestände nach der Wasserschutzgebietsverordnung Wahnabchtalsperre ist rechtzeitig ein Antrag auf Genehmigung beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz einzureichen.

 

Der Einbau von Recylingbaustoffen ist im Wasserschutzgebiet verboten.

 

Erneuerbare Energien

 

Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll gem. § 1 a Abs. 5 BauGB sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an dem Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.

 

Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 f BauGB soll bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie berücksichtigt werden.

 

Daher wird angeregt, den Einsatz erneuerbarer Energien zur dezentralen Erzeugung von Wärme und Strom im Baugebiet zu prüfen. Hierfür sind insbesondere Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke – unter Berücksichtigung der jeweiligen Flächenansprüche – zur energetischen Versorgung des Standortes in die Prüfung mit einzubeziehen.

 

Nach Auskunft des Solardachkatasters des Rhein-Sieg-Kreises besitzt das entsprechende Plangebiet ein solar-energetisches Flächenpotentialbei bei Solarthermie von 4120 – 4192 kWh/m²/a und bei Photovoltaik von 1031 – 1050 kWh/m²/a. Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage kann berechnet werden unter www.rhein-sieg-solar.de.

 

Nach dem Energieeinspargesetz ist der Einsatz erneuerbarer Energien für Hochbaumaßnahmen vorgeschrieben, wobei die verschiedenen Möglichkeiten durch Planer ausgelotet werden. Die Nachweise werden durch einen Sachverständigen für das Gebäude der Bauaufsicht vorgelegt.

 

einstimmig.

 

 

Abschließender Beschluss

 

„Der Ausschuss empfiehlt/ der Rat beschließt, die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4.3 „Much Schmerbach“ bestehend aus der Planurkunde, dem Textteil, der Begründung, der Artenschutzprüfung Stufe I und dem Baugrundgutachten als Satzung“

 

 

 


einstimmig