Auszug - Außenbereichssatzung für den Ortsteil Növerhof hier: Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Keine Wortmeldung.
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB aufgrund der vorliegenden Unterlagen für die Au0enbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage durchzuführen.
einstimmig.