Auszug - Erweiterung der Ortslagenabgrenzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Ortslage Niedermiebach hier: Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange  

   
TOP: Ö 10
Gremium: Auschuss für Planung, Verkehr, Straßen und Wege Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.06.2021    
Zeit: 18:00 - 20:08 Anlass: Sitzung
Raum: Gesamtschule- Mensa -
Ort: Schulstr. 12, 53804 Much
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

GV Glass fragt an, ob es sich um einen erneuten Aufstellungsbeschluss handele.

 

Der Ausschussvorsitzende Zielinski verneint dies und erklärt, dass es jetzt um die Offenlage gehe.

 

GVin Ruiters bittet um Erläuterung, aus welchem Grund die Ortslagenabgrenzung an weiteren Stellen erweitert worden sei.

 

GAR Maffei teilt mit, dass im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses hierzu der politische Auftrag an die Verwaltung ergangen sei Flächen zu prüfen, die in die Erweiterung mit einbezogen werden können. Zudem habe die Verwaltung weitere Anträge von Bürgern, zwecks Erweiterungen der Ortslage Niedermiebach erhalten.


Beschluss:
 

Der Ausschuss beschließt die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB aufgrund der vorliegenden Unterlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage durchzuführen.

 

 

 


einstimmig.