Auszug - Erweiterung der Ortslagenabgrenzung nach § 34, Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortslage Neßhoven hier: Aufstellungsbeschluss  

   
TOP: Ö 7
Gremium: Auschuss für Planung, Verkehr, Straßen und Wege Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.06.2021    
Zeit: 18:00 - 20:08 Anlass: Sitzung
Raum: Gesamtschule- Mensa -
Ort: Schulstr. 12, 53804 Much
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

GV Glass teilt mit, dass die SPD-Fraktion aufgrund der noch vorhandenen Baulücken eine Erweiterung grundlegend nicht als erforderlich ansehe.

 

Der Ausschussvorsitzende Zielinski erklärt, dass gemäß § 35 Abs. 2 BauGB sonstige Vorhaben im Außenbereich auch zugelassen werden könnten, wenn dadurch keine öffentlichen Belange verletzt wurden.

 

GV Glass erklärt, dass die SPD-Fraktion dem Antrag skeptisch gegenüberstünde, ihm jedoch aufgrund der vorhandenen Erschließung zustimmen werde.

 

GV Steimel merkt an, dass der westliche Teil der Ortslage bereits so gut wie vollständig bebaut sei.

 

GV Stöcker stimmt GV Steimel zu und teilt mit, dass die Fraktion Die Grünen dem Antrag zustimmen werde.


Beschluss:
 

Der Ausschuss beschließt, das Verfahren zur Erweiterung der Ortslagenabgrenzungssatzung nach    § 34, Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortslage Neßhoven einzuleiten.

 

 


einstimmig.