Auszug - Ortslagenabgrenzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für die Ortslage Walterscheid hier: Aufstellungsbeschluss  

   
TOP: Ö 4
Gremium: Auschuss für Planung, Verkehr, Straßen und Wege Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.11.2021    
Zeit: 18:03 - 19:06 Anlass: Sitzung
Raum: Gesamtschule- Mensa -
Ort: Schulstr. 12, 53804 Much
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

GV Zielinski erläutert die Vorlage und erklärt, dass in der heutigen Sitzung erstmal darüber entschieden werden soll ob eine Ortslagenabgrenzungssatzung aufgestellt werde. Im weiteren Verfahren werde dann geprüft, ob eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 oder 3 BauGB aufgestellt werde, und wie die Abgrenzungen der Satzungen verlaufen werden.

 

GVin Kemmerling bittet darum, im Beschluss bei der Rechtsgrundlage Abs. 4 zu ergänzen und fragt an, ob nach Festlegung der Abgrenzungen die Politik nochmals beteiligt werde, bevor weiter Schritte eingeleitet würden.

 

GAR Maffei erklärt, dass nach der Beschlussfassung erstmal Gespräche mit dem Rhein-Sieg-Kreis erfolgen müssten um zu klären, auf welcher Grundlage die Satzung aufgestellt werden könne, da es diesbezüglich unterschiedliche Ansichten gebe. Natürlich werde man den Ausschuss erneut beteiligen, sobald ein Vorschlag für die Abgrenzung des Satzungsbereiches vorliege. Allerdings sei dies wahrscheinlich erst Mitte kommenden Jahres.


Beschluss:
 

Der Ausschussempfiehlt/ der Rat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung der Ortslagenabgrenzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für die Ortslage Walterscheid einzuleiten.

 


einstimmig