Auszug - Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 03-11-00 "Much-Ortskern" hier: Errichtung eines Doppelhauses mit Garage / Carport
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
GV Zielinski erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass zusätzlich zu den ganzen Befreiungen das Vorhaben als Doppelhaus geplant sei, was laut des Bebauungsplanes ebenfalls nicht zulässig sei.
GV Ruiters erklärt, dass die SPD Fraktion sich der Meinung der Verwaltung anschließe, möchte aber wissen, ob das Gebäude Talweg 11 tatsächlich dem Bebauungsplan entspreche, da es doch sehr hoch wirke.
VFW Kemmerling merkt an, dass dies vorab geprüft worden sei und das Gebäude Talweg 11 dem Bebauungsplan entsprechend geplant worden sei.
GV Richter führt aus, dass sich die CDU Fraktion auch der Meinung der Verwaltung anschließe.
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt, zu den Befreiungsanträgen vom 17.09.2021 das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
einstimmig