Auszug - Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 04-14 "Much-West" hier: Errichtung einer Lagerhalle mit Überschreitung der Baugrenze
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
GV Zielinski erläutert den Sachverhalt und regt an, dass zumindest die südliche Baugrenze eingehalten werden solle. Hierfür müsse das Gebäude geringfügig Richtung Norden verschoben werden.
GV Müller stimmt dem zu.
GV Zielinski möchte wissen, welcher genauen Nutzung die Halle zugeführt werden soll.
GAR Maffei erklärt, dass in der Halle 5 Boxen errichtet werden sollen, die zur Lagerung von Material von beispielsweise Handwerksbetrieben dienen sollten.
Sitzungsunterbrechung von 19:00 Uhr bis 19:02 Uhr in welcher der Entwurfsverfasser erklärt, dass die Halle Handwerksbetrieben als Lager, aber nicht als Werkstatt dienen solle.
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Befreiungsantrag vom 26.10.2021 mit der Bedingung zu erteilen, dass das Gebäude weiter nach Norden verschoben wird, damit die südliche Baugrenze eingehalten wird.
einstimmig