Auszug - Antrag der CDU-Fraktion: Neue Düngeverordnung - Bedeutung für die Wasserschutzgebiete in Much  

   
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 22.03.2022    
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Gesamtschule- Mensa -
Ort: Schulstr. 12, 53804 Much
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

GV Schillgalies erkundigt sich, was die neue Düngeverordnung für die Mucher Landwirte bedeute.

 

BG Schäfer erklärt, die Neuerungen beträfen primär hochnitratbelastete Flächen. Solche gebe es in Much nicht, da Much heute schon Wasserschutzzone sei. Die Wasserschutzverordnung habe sich nicht geändert. Leider müssten die Landwirte nun jedoch noch mehr dokumentieren, als vorher schon.

 

Schillgalies erkundigt sich, ob es richtig sei, dass aktuell bereits Gülle aus Holland oder vom Niederrhein nach Much gebracht werde, um es auf die Felder aufzubringen.

 

BG Schäfer gibt an, dass der Verwaltung darüber nichts bekannt sei.

 

GVin Kemmerling erläutert, solange der Stickstoffgehalt des Bodens im Normbereich sei, spräche rechtlich grundsätzlich nichts gegen das Aufbringen von auswärtiger Gülle. Die entsprechenden Werte würden sehr genau überwacht und dürften generell nicht überschritten werden.