Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14.1 "Kleverhof" hier: Offenlage gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB  

   
TOP: Ö 3
Gremium: Auschuss für Planung, Verkehr, Straßen und Wege Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.04.2022    
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Gesamtschule- Mensa -
Ort: Schulstr. 12, 53804 Much
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

GV Zielinski trägt vor, in diesem TOP gehe es um den Beschluss der Offenlage des Bebauungsplanes Kleverhof gem. §§ 3 und 4 BauGb. Er wolle zunächst etwas zu dem in Majorität festgesetzten „Urbanen Gebiet sagen. Urbane Gebiete des §6a der BaunutzungsVerordnung (BauNVO) seien quasi aus dem „Urbanen Mischgebiet (§6BauNVO) entstanden und beinhalteten einige Kriterien, die städtisch seien. Anders als in Mischgebieten könne man in „Urbanen Gebieten“ deutlich höhere planungsrechtliche Festsetzungen einbringen. So betrage z.B. die Grundflächenzahl (GRZ) normalerweise 0,4, in „Urbanen Gebieten“ jedoch bis zu 0,8, also Grundstücke könnten bis zu 80% bebaut werden. Die Geschossflächenzahl, die in dem vorliegenden Plan nicht festgesetzt sei, könne bis zu 3,0 festgesetzt werden. Die Lärmwerte lägen über denen eine Mischgebietes mit 63 dB (A) tagsüber und 45 dB(A) in der Nacht.
Die Abstandflächen könnten im „Urbanen Gebiet“ halbiert werden, also hohe Gebäude könnten deutlich näher an die Nachbargebäude heranrücken.

 

GV Zielinski führt weiter aus, dass er Art der vorgeschlagenen baulichen Nutzung unkritisch betrachte, die geplante Baumasse sei seiner Meinung nach jedoch bedenklich.

 

GV Steimel fragt, ob es Unterschiede zwischen städtischen Wohnbereich und Wohnbereich in Much gebe. Es sei eine Sache, ob eine so verdichtete Bebauung zu dem dörflichen Charakter von Much passe, ökologisch gesehen sei ein verdichtete Bebauung im Innenbereich jedoch grundsätzlich gewollt, um so den Außenbereich zu entlasten.

 

GV Zielinski antwortet, das „Urbanen Gebiet“ diene der Verdichtung. Er merkt jedoch an, dass Much große Klimmzüge habe machen müssen bezüglich der Veränderung des Kirchplatzes. Das habe gezeigt, dass viele Mucher das Dörfliche erhalten wollten. Das sei mit dem „Urbanen Gebiet“ nicht möglich.

 

GVin Ruiters schließt sich den Bedenken von GV Zielinski an. Sehr bedenklich sehe die SPD-Fraktion die Planung 3-geschossiger Bebauung plus Staffelgschoss entlang des Baches.

 

GVin Gödecke erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die vorliegende Planung grundsätzlich gut finde, da sie nun nicht mehr so nah an den Bach reiche. Es solle jedoch bei der weiteren Planung bedacht werden, die Straße „Auf dem Beiemich so zu planen, dass sie Fußgänger und Radfahrer-freundlich sei (z.B. Einbahnstraßenregelungen).

 

GV Richter fragt, welche Intention dahinter stecke, dass in den Baufeldern MU4 und MU1 keine Bauweise festgesetzt sei.

 

Dr. Suder erläutert, wenn keine Bauweise festgesetzt werde, würde erst im Baugenehmigungsverfahren im Einzelfall entschieden, welche Bauweise zugelassen werde. MU1 sei z.B. der Bereich der Denkmalsatzung. Dort passe keine ausschließlich offene Bauweise, aber auch keine ausschließlich geschlossene Bauweise. Deshalb solle hier im Einzelfall geklärt werden, welche Bauweise an der jeweiligen Stelle die geeignetste sei.
MU4 liege entlang der Hauptstraße. Dort sei ebenfalls sowohl offene als auch geschlossene Bauweise möglich. Deshalb wolle man sich hier auch noch nicht festlegen.

 

Dr. Suder erklärt GVin Gödecke weiter, dass eine Planung bezüglich der Fahrradfreundlichkeit an dieser Stelle noch verfrüht sei.

 

BG Schäfer ergänzt, dass die Verwaltung die Fahrradfahrer- und Fußgängerfreundlichkeit bereits bedacht habe. Da das Straßenverkehrsamt des Kreises hier auch beteiligt würde, wolle man sich dort zunächst alles offenlassen, um auf Vorgaben, die von dort kämen, eingehen zu können.

 

GVin Ruiters findet den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gut, sie hätte jedoch gerne noch eine Erläuterung des Planungsbüros bezüglich der Höhe der Gebäude.

 

GV Zielinski ergänzt, dass Herr Dr. Suder eine Aussage zu der Geschossflächenzahl und zu einer Bautiefe von 23 Metern am Anfang der Straße „Auf dem Beiemich“  treffen solle.

 

Dr. Suder erläutert, dass östliche der Straße „Auf dem Beiemich“   schon einiges zurückgenommen worden sei. Dabei seien städtebauliche und Umweltaspekte bedacht worden. Man sehe im Vergleich zu der Umgebung die vorgeschlagene 2- bis 3-geschossige Bebauung plus Staffelgeschoss als verträglich an.

 

GV Stöcker fragt, ob es möglich sei, die Abfuhr des Trinkwassers über eine Zisterne zu regeln, mit der dann die Bäume gewässert werden könnten, da zurzeit die Entwässerung wohl nicht geregelt sei. Zudem fragt er, ob es möglich sei, eine 3d-Präsentation zu fertigen.

 

Dr. Suder klärt auf, dass man grundsätzlich schon wisse, wie die Entwässerung umgesetzt werde. Hierzu müsse der Abwasserbetrieb nur noch eine Aussage treffen. 3d-Visualisierung sei nicht in seinem Auftrag enthalten und gehöre auch nicht zum Geschäftsfeld seines Planungsbüros. Diese sei damals bei der Vorstellung in den Fraktionen von den Investoren vorgelegt worden.

 

BG Schäfer führt aus, eine Visualisierung sei an dieser Stelle nicht sinnvoll, da mit dem Bebauungsplan nur ein Rahmen vorgegeben werde. Wie in diesem Rahmen eine Bebauung umgesetzt werde, könne man noch nicht sagen.

 

Dr. Suder ergänzt, dass man sich bewusst für das „Urbane Gebiet“ entschieden habe, da hier die vielfältige Nutzung (Café, Ärztehaus, betreutes Wohnen,..) im Vordergrund stünde.

 

GV Richter trägt vor, dass dieser Bebauungsplan den Ort Much nachhaltig prägen werde, auch wenn die Denkmalbehörde hier in einigen Bereichen sicher noch mitreden werde.

 

GV Steimel fragt ob die Baubereiche MU5a und MU5b zur vorhandenen Wohnbebauung abgestuft seien. Er fragt weiter, ob der Kreis bei Bauanträgen noch Einfluss hätte auf z.B. die Geschosszahl oder ob man als Antragsteller dann ein Recht auf Bauen gemäß Bebauungsplan habe.

 

GV Zielinski bejaht die Abstufung und erläutert, dass der Antragsteller ein Recht auf Bauen nach Bebauungsplan habe.

 

GAR Maffei ergänzt, dass der Kreis im Bauleitplanverfahren jedoch noch Einfluss nehmen könne.

 

BM Büscher fasst noch einmal den Werdegang des vorliegenden Bebauungsplanes zusammen. Man habe sich bemüht, möglichst alle Wünsche von Bürger, Politik, Geschäftsleuten und Investoren zu berücksichtigen und jeder sei bisher bereit gewesen, auch Kompromisse einzugehen. Er weist darauf hin, dass der Rhein-Sieg-Kreis während der Offenlage wahrscheinlich noch auf einige Dinge näher eingehen werde.

 

Dr. Suder fügt in Bezug auf die Tiefe der Bebauung an, dass man bewusst die Bebauungstiefe am östlichen Seite der Straße „Auf dem Beiemich“ reduziert habe. Dafür sei als Kompromiss auf der westlichen Seite eine tiefere Bebauung möglich.

 

GV Glass führt an, der SPD-Fraktion sei es wichtig, dass der dörfliche Charakter des Gebietes nicht aufgegeben werde. Er erkundigt sich, welchen Abstand der Auenwald zu Bebauung haben werde.

 

Dr. Suder antwortet, dass der Auenwald bestehen bleibe und sich weiter entwickeln solle. Östlich der Bebauung sollen zusätzlich Anpflanzungen erfolgen.

 

GVin Ruiters erwähnt noch einmal, dass es inhaltlich keine Bedenken zu dem vorliegenden Plan gebe. Sie möchte wissen, ob es wirklich sinnvoll sei, möglichst viele Appartements für ambulante Altenhilfe an einer Stelle zu bauen oder ob man nicht besser an anderer Stelle zusätzlich entsprechende Appartements schaffen solle, um ein vielfältiges Quartier zu schaffen.

 

Sitzungsunterbrechung 18:38 Uhr bis 18:42 Uhr.

 

GV Steimel trägt vor, dass die Fraktion der CDU der Offenlage zustimmen werde. Es sei eine Gesamtneugestaltung geplant. Auch die VR-Bank sei schon dreigeschossig. Eine neue Planung sorge dafür, dass sich alles zusammenfügen werde. Es werde neuer Wohnraum geschaffen, günstiger Wohnraum und Wohnraum für ältere Bürger. Dabei könne man die Bedürfnisse der Investoren nicht gänzlich unberücksichtigt lassen.

 

GVin Ruiters weist noch einmal darauf hin, dass es der SPD-Fraktion nach wie vor darum gehe, dass der dörfliche Charakter des Ortes erhalten bleibe. Dabei wolle man sich auf keinen Fall gegen das Projekt generell stemmen, da es inhaltlich durchaus akzeptiert werde. Es gebe lediglich nach wie vor Bedenken bezüglich beispielsweise der Höhe der Bebauung.

 

GVin Gödecke erklärt, dass auch die Fraktion der Grünen für die Offenlage dieses Bebauungsplanes sei. Es sei der Fraktion bewusst, dass der dörfliche Charakter dieses Bereiches minimiert werde. Es sei jedoch wichtig, dass dafür der dörfliche Charakter an anderer Stelle erhalten werden könne.

 

GV Zielinski bemerkt, dass dort nun ein dörflicher Bereich verdichtet und Wohnraum geschaffen werde. Die Ursprungsplanung sei illusorisch gewesen und wäre auch von anderen Behörden nicht mitgetragen worden. Die vorliegende Planung komme dem Realistischen näher. Es sei jedoch ein Angebotsplan, der grundsätzlich nicht an die Planung eines Investors gebunden sei. Natürlich wolle man den Investor nicht vergraulen. Die Nutzungen stünden deshalb auch nicht zur Debatte. Er stelle sich jetzt aber vor, er fahre vom Kreisverkehr in die Straße „Auf dem Beiemich“ und sehe dort nun rechts und links dreigeschossige Gebäude mit Staffelgeschoss. Wobei das Staffelgeschoss nicht zwangsläufig zurückgesetzt werden müsse sondern direkt auf den Grundmauern errichtet werden könne. Es sei daher sehr wohl sichtbar.
GV Zielinski trägt weiter vor, dass eine Geschossflächenzahl, die nicht festgelegt werde, auch nicht überschritten werden könne. Auch das sehe er für die Zukunft kritisch. Deswegen schlage er vor, dass insbesondere das MU5a und das MU5b auf zweigeschossig festgesetzt werde. Ihm stelle sich die Frage, warum das nordwestlich angrenzende Wohngebiet nicht einfach fortgeführt werde.

 

GV Zeilinski stellt den Antrag auf entsprechende Änderung der Beschlussvorlage.

 

GV Steimel weist darauf hin, dass man nun lediglich über die Offenlage entscheide. Im Rahmen dieser Offenlage könnten Anregungen und Beschwerden immer noch vorgebracht werden. Über diese müsse der Ausschuss dann in einer weiteren Sitzung noch einmal abstimmen. Der Plan sei somit noch nicht in Stein gemeißelt.

 

GV Stöcker trägt vor, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen der Meinung sei, da die Fläche sowieso versiegelt werde, sei es egal, ob zwei- oder dreigeschossig. Wenn die Bürger das anders sähen, könnten sie das in der Offenlage bemerken. Die Grünen werden dem Beschlussvorschlag deshalb zustimmen.

 

GVin Ruiters erklärt, die SPD-Fraktion wolle einem sauberen Beschluss nicht im Wege stehen und werde sich deshalb enthalten. Damit wäre die Offenlage beschlossen. Der Beschluss spiegele jedoch dann auch die Bedenken ihrer Fraktion.

 

GV Steimel findet den Vorschlag von GVin Ruiters gut. So könne das Verfahren weiter vorangetrieben werden.

 

GV Zielinski zieht seinen Antrag auf Änderung der Beschlussvorlage zurück.


Beschlussvorschlag:
 

Der Ausschuss billigt die vorliegenden Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 5.1 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB


Zustimmung: 9 Ablehnung: 0 Enthaltung: 4