Auszug - Zustimmung zu Mehrausgaben - Fahrbahnsanierung Hauptstraße (u. a.) im Zusammenhang mit Kanalsanierung  

   
TOP: Ö 3
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 18.05.2022    
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gesamtschule- Mensa -
Ort: Schulstr. 12, 53804 Much
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hartmann, Ing.-Büro Holzem & Hartmann GmbH, erläutert die Bauabschnitte und die geplanten Maßnahmen (s. beigefügte Unterlagen).

Die Firma Swietelsky-Faber GmbH fange kurzfristig mit den Kanalsanierungsmaßnahmen in geschlossener Bauweise an.

 

GV P. Steimel fragt nach, wer die Kosten der Fahrbahndecke von Cafe Heimann bis Kirchplatz zah-len würde. Beigeordneter K. Schäfer teilt mit, dass in diesem Bereich die Fahrbahn nicht erneuert würde sondern lediglich Fahrbahnreparaturen stattfinden würden. Die Kosten für die Fahrbahnerneuerung vom unteren Kreisel bis zum Zebrastreifen zahle der Landesbetrieb. Beigeordneter K. Schäfer weist darauf hin, dass die Vollsperrung der Hauptstraße nach jetzigen Planungen bereits Anfang bis Mitte September aufgehoben werden könne. Den Geschäftsleuten sei dies bekanntgegeben worden. Da der mittlere Teil der Fahrbahn der Hauptstraße komplett erneuert werden müsse, würde dies eine lange Bauzeit bedeuten und ein Jahr Sperrung sei nicht zumutbar. Außerdem sei beabsichtigt im Zuge des Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept (IHEK) die Nebenanlagen, diese stehen im Eigentum der Gemeinde, mit Landesmitteln neu zu gestalten. Es solle ein städtebaulicher Prozess angestoßen werden, so dass die Bürger und die Politik die Gestaltung mitbestimmen können. GV P. Steimel weist darauf hin, dass eine Mobilstation auch im Raume stehe.

 

GV W. Michels gibt zu bedenken, dass die Umgehungsstraße auch ein Thema bei der Gestaltung sein könne. Er fragt nach, ob sichergestellt sei, dass es bei dieser Baumaßnahme nicht zu Material-engpässen kommen würde. Herr Hartmann teilt mit, dass nicht gefräst würde, wenn absehbar sei, dass in diesem Moment keine Material vorhanden sei.

 

GV C. Richter  erkundigt sich, ob es nicht sinnvoll sei, bei den Gebäuden, die keinen Kontrollschacht haben, einen Schacht zu setzen. Herr Hartmann teilt mit, dass es sich hier um öffentlichen Bereich (u.a. Bürgersteig) handele und dort sei es sehr eng, da mehrere Versorgungsleitungen dort liegen würden.

 

GV C. Richter fragt nach der Entwässerung des geplanten Neubaugebietes Kleverhof. Herr Hart-mann erläutert, dass ein Strang von der Dr.-Wirtz-Straße durch die Straße Auf dem Beiemich in die Hauptstraße geleitet werde. Der Bereich „Auf dem Beiemich“ müsse nach dem alten Generalentwässerungsplan hydraulisch saniert werden. Derzeit werde geprüft, inwieweit eine Dimensionserhöhung erforderlich sei. SB H. Müller regt an, dass der Anschluss in der Hauptstraße nicht mehr angefasst werden sollte, wenn jetzt die Deckschicht in diesem Bereich erneuert würde. Herr Hartmann weist darauf hin, dass in anderen Kommunen ggfs. auch eine Rückhaltung der Abwässer auf den privaten Grundstücken gefordert würde. 

 

GVR C. Siebert erläutert die Kosten, die vom Landesbetrieb übernommen werden sollen. Es werde erst eine Verwaltungsvereinbarung getroffen, dann erfolge die Ausschreibung. Es seien 1.100 T€ in der Beschlussvorlage genannt, diese Planung sei fortgeschrieben worden, da der Landesbetrieb sehr umfangreiche Beweissicherungen haben möchte und die Straßenentwässerungseinrichtungen in den ursprünglichen Kosten noch nicht enthalten gewesen seien. Aus diesem Grunde würden die Mehr-ausgaben voraussichtlich 1.350 T€ betragen. GV P. Steimel weist darauf hin, dass der Abwasserbe-trieb in Vorleistung trete und der Landesbetrieb die Forderung erstatten würde. GVR C. Siebert er-klärt, dass dies keine Auswirkungen auf die Gebühren habe.


Beschluss:

 

Unter dem Vorbehalt, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW sich vertraglich verpflichtet, die für die Fahrbahnsanierung anfallenden Kosten zu erstatten, stimmt der Betriebsausschuss der Leistung von Mehrausgaben in Höhe von 1.350.000 € zu.


einstimmig