Auszug - Aufstellung der 32. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Much-Kutzbach hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öff. Belange und der Öffentlichkeit Satzungsbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Rat beschließt
- Aggerverband, Schreiben vom 26.01.2022
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
- Plangebiet befindet sich im einzugsgebiet der Kläranlage Much u. teilweise im derzeit gültigen
Netzplan
- keine Bedenken wegen Geringfügigkeit
- Bei Überarbeitung des Netzplan Einarbeitung der fehlenden Fläche in den Netzplab der Kläranlage
Much
einstimmig
- RSAG, Schreiben vom 28.01.2022
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
- Keine Bedneknen, da Ausweisung eines gesonderten Standortes im Einmündungsbereich zur
Bereitstellung der Abfallbehälter
einstimmig
- Wahnbachtalsperrenverband, Schreiben vom 07.02.2022
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und die Hinweise werden im Bplan berücksichtigt.
- Grundsätzlich keine Bedenken
- Hinweis zum Wasserschutzgebiet der Wahnbachtalsperre (Wasserschutzzone IIB und III) und den Regelungen der am 14.06.1993 in Kraft getretenen Wasserschutzverordnung mit Verhaltensmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen
einstimmig
- Bodendenkmalpflege LVR, Schreiben vom 22.02.2022
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und die Hinweise werden im Bplan berücksichtigt.
- Grundsätzlich keine Bedenken
- Verweis auf §§ 15 + 16 DSchG (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von
Bodendenkmälern)
einstimmig
- Wasserverband RSK, Schreiben vom 22.02.2022
Niederschlagswasser
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
- Es erfolgt, wo möglich, eine Versicherung über die belebte Bodenzone, ansonsten erfolgt ein
Anschluss an den Mischwasserkanal
einstimmig
Überflutungsrisiko
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und die Maßnahmen zum Überflutungsschutz werden im Bplan verücksichtigt.
- Hinweis auf Starkregengefahrenhinweiskarten des Landes NRW und die dortige Ausweisung von
kleinräumigen Überflutungen im Geltungsbereich.
- Empfehlung Maßnahmen zum Überflutungsschutz vorzusehen bzw. festzuschreiben
einstimmig
- Wald und Holz NRW, Schreiben vom 28.02.2022
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
- Keine Bedenken, da kein Wald im Sinne des Forstgesetzes betroffen ist.
einstimmig
- Rhein-Sieg-Kreis, Schreiben vom 17.02.2022
Bauaufsicht
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und in den textl. Festsetzungen berücksichtigt.
- Bezug auf die I-Geschossigkeit überflüssig, da nur I-geschossige Gebäude zulässig (3.3, 9.1 etc.)
- Anpassung Formulierung 1.1:
- Die nach § 4 Abs 2 Ziff. 2 BauNVO allgemein zulässige Nutzung, die der Versorgung des
Gebietes dienenden Läden, wird ausgeschlossen
- Festsetzung 2.2 überflüssig, geht aus der Plandarstellung hervor
- Festsetzung 2.3 hinsichtlich Dachüberstände gehe zu weit und sei praxisfremd
- zu Ziff. 11 Längenbegrenzung f. Zwerchgiebel fehlt
Anpassung Klimawandel (Starkregen)
- Auf dem Gelände befindet sich eine Geländemulde, in welcher Wasserstandshöhen von bis zu 50
cm gem. Starkregenhinweiskarte NRW dargestellt sind
einstimmig
Altlasten
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen
- Grundsätzlich keine Bedenken.
einstimmig
Trinkwasser / Wasserschutz
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und im Bplan berücksichtigt.
- Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet der Wahnbachtalsperre, Schutzzone III. Die Verbote
nach der Wasserschutzgebietsverordnung Wahnbachtalsperre sind zu beachten. Für
genehmigungspflichtige Tatbestände nach der Wasserschutzgebietsverordnung Wahnbachtalsperre
ist rechtzeitig ein Antrag auf Genehmigung beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz
einzureichen.
Der Einbau von Recyclingbaustoffen ist im Wasserschutzgebiet verboten.
einstimmig
Räumliche Planung, Naturschutzprojekte
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zum Vogelschlag werden im Bplan berücksichtigt. die Festsetzung zu den Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden in den textl. Festsetzungen aufgenommen.
- Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen aus der Artenschutzprüfung sind verbindlich in die Festsetzungen des BPlans zu übernehmen
- Hinweise zu Vogelschlag und Dachbegrünung
einstimmig
Abfallwirtschaft
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und der Hinweis wird im Bplan berücksichtigt.
- anfallende bauschutthaltige oder organoleptisch auffälliges Bodenmaterial ist ordnungsgemäß zu
entsorgen. Entsorgungswege sind vor der Abfuhr dem Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und
Naturschutz - Sachgebiet "Gewerbliche Abfallwirtschaft" anzuzeigen. Entsorgungsanlagen oder die
Wasserrechtliche Erlaubnis der Einbaustelle ist vorzulegen.
einstimmig
Klimaschutz
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und ein Hinwies hinsichtlich Umfang und Qualität der Bepflanzung für die Teilflächen A1 und A2 wird aufgenommen.
- mögliche Festsetzung hinsichtlich der Begrünung/Bepflanzung von Vorgärten
- Für die Teilfläche A1 u A2 sollte Umfang und Qualität der Bepflanzung mittels textl. Festsetzungen
näher bestimmt werden
einstimmig
Erneuerbare Energien
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und ein Hinweis auf die umsetzung von erneuerbaren Energien wird im Bplan aufgenommen.
- Prüfung des Einsatzes erneuerbarer Energien zur dezentralen Erzeugung von Wärme und Strom
und hinwirken auf eine Umsetzung
- Empfehlung, eine nachhaltige, regenerative Energieversorgung durch den Einsatz von Solarmodulen
ortsfester technischer Anlagen selbstständiger Art (z.B. Photovoltaikanlagen, Solarwärmeanalgen) in
die Planung mit einzubeziehen
einstimmig
- Abwasserwerk, Schreiben vom 03.03.2022
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
- Abschluss eines Erschließungsvertrages ist erforderlich und wird abgeschlossen
- Regelung zur Abwasserbeseitigung sind vertretbar
- Niederschlagsbeseitigung über die belebte Bodenzone und notfalls durch Anschluss an den
Mischwasserkanal
einstimmig
Abschließender Beschluss:
Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02, 32. Änderung „Much-Kutzbach“ bestehend aus Planzeichnung, textl. Festsetzungen, Begründung, Artenschutzprüfung, Schalltechnischem Gutachten und Bodengutachten wird als Satzung beschlossen.
einstimmig