Auszug - Aufstellung der 32. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Much-Kutzbach hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öff. Belange und der Öffentlichkeit Satzungsbeschluss  

   
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Gemeinde Much Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 22.06.2022    
Zeit: 18:05 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Gesamtschule- Mensa -
Ort: Schulstr. 12, 53804 Much
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:
Der Rat beschließt

 

  1. Aggerverband, Schreiben vom 26.01.2022

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

- Plangebiet befindet sich im einzugsgebiet der Kläranlage Much u. teilweise im derzeit gültigen

  Netzplan

- keine Bedenken wegen Geringfügigkeit

- Bei Überarbeitung des Netzplan Einarbeitung der fehlenden Fläche in den Netzplab der Kläranlage

  Much

 

einstimmig

 

  1. RSAG, Schreiben vom 28.01.2022

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

- Keine Bedneknen, da Ausweisung eines gesonderten Standortes im Einmündungsbereich zur

  Bereitstellung der Abfallbehälter

 

einstimmig

 

  1. Wahnbachtalsperrenverband, Schreiben vom 07.02.2022

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und die Hinweise werden im Bplan berücksichtigt.

 

- Grundsätzlich keine Bedenken

- Hinweis zum Wasserschutzgebiet der Wahnbachtalsperre (Wasserschutzzone IIB und III) und den Regelungen der am 14.06.1993 in Kraft getretenen Wasserschutzverordnung mit Verhaltensmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen

 

einstimmig

 

  1. Bodendenkmalpflege LVR, Schreiben vom 22.02.2022

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und die Hinweise werden im Bplan berücksichtigt.

 

- Grundsätzlich keine Bedenken

- Verweis auf §§ 15 + 16 DSchG (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von

  Bodendenkmälern)

 

einstimmig

 

  1. Wasserverband RSK, Schreiben vom 22.02.2022

 

Niederschlagswasser

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

- Es erfolgt, wo möglich, eine Versicherung über die belebte Bodenzone, ansonsten erfolgt ein 

  Anschluss an den Mischwasserkanal

 

einstimmig

 

Überflutungsrisiko

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und die Maßnahmen zum Überflutungsschutz werden im Bplan verücksichtigt.

 

- Hinweis auf Starkregengefahrenhinweiskarten des Landes NRW und die dortige Ausweisung von

  kleinräumigen Überflutungen im Geltungsbereich.

- Empfehlung Maßnahmen zum Überflutungsschutz vorzusehen bzw. festzuschreiben

 

einstimmig

 

  1. Wald und Holz NRW, Schreiben vom 28.02.2022

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

- Keine Bedenken, da kein Wald im Sinne des Forstgesetzes betroffen ist.

 

einstimmig

 

  1. Rhein-Sieg-Kreis, Schreiben vom 17.02.2022

 

Bauaufsicht

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und in den textl. Festsetzungen berücksichtigt.

 

- Bezug auf die I-Geschossigkeit überflüssig, da nur I-geschossige Gebäude zulässig (3.3, 9.1 etc.)

- Anpassung Formulierung 1.1:

   - Die nach § 4 Abs 2 Ziff. 2 BauNVO allgemein zulässige Nutzung, die der Versorgung des

     Gebietes dienenden Läden, wird ausgeschlossen

- Festsetzung 2.2 überflüssig, geht aus der Plandarstellung hervor

- Festsetzung 2.3 hinsichtlich Dachüberstände gehe zu weit und sei praxisfremd

- zu Ziff. 11 Längenbegrenzung f. Zwerchgiebel fehlt

  Anpassung Klimawandel (Starkregen)

- Auf dem Gelände befindet sich eine Geländemulde, in welcher Wasserstandshöhen von bis zu 50  

  cm gem. Starkregenhinweiskarte NRW dargestellt sind

 

einstimmig

 

Altlasten

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen

 

- Grundsätzlich keine Bedenken.

 

einstimmig

 

Trinkwasser / Wasserschutz

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und im Bplan berücksichtigt.

 

- Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet der Wahnbachtalsperre, Schutzzone III. Die Verbote

  nach der Wasserschutzgebietsverordnung Wahnbachtalsperre sind zu beachten. Für

  genehmigungspflichtige Tatbestände nach der Wasserschutzgebietsverordnung Wahnbachtalsperre

  ist rechtzeitig ein Antrag auf Genehmigung beim Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz

  einzureichen.

  Der Einbau von Recyclingbaustoffen ist im Wasserschutzgebiet verboten.

 

einstimmig

 

Räumliche Planung, Naturschutzprojekte

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zum Vogelschlag werden im Bplan berücksichtigt. die Festsetzung zu den Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden in den textl. Festsetzungen aufgenommen.

 

- Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen aus der Artenschutzprüfung sind verbindlich in die Festsetzungen des BPlans zu übernehmen

- Hinweise zu Vogelschlag und Dachbegrünung

 

einstimmig

 

Abfallwirtschaft

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und der Hinweis wird im Bplan berücksichtigt.

 

- anfallende bauschutthaltige oder organoleptisch auffälliges Bodenmaterial ist ordnungsgemäß zu

  entsorgen. Entsorgungswege sind vor der Abfuhr dem Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und

  Naturschutz - Sachgebiet "Gewerbliche Abfallwirtschaft" anzuzeigen. Entsorgungsanlagen oder die

  Wasserrechtliche Erlaubnis der Einbaustelle ist vorzulegen.

 

einstimmig

 

Klimaschutz

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und ein Hinwies hinsichtlich Umfang und Qualität der Bepflanzung für die Teilflächen A1 und A2 wird aufgenommen.

 

- mögliche Festsetzung hinsichtlich der Begrünung/Bepflanzung von Vorgärten

- Für die Teilfläche A1 u A2 sollte Umfang und Qualität der Bepflanzung mittels textl. Festsetzungen

  näher bestimmt werden

 

einstimmig

 

Erneuerbare Energien

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und ein Hinweis auf die umsetzung von erneuerbaren Energien wird im Bplan aufgenommen.

 

- Prüfung des Einsatzes erneuerbarer Energien zur dezentralen Erzeugung von Wärme und Strom 

  und hinwirken auf eine Umsetzung

- Empfehlung, eine nachhaltige, regenerative Energieversorgung durch den Einsatz von Solarmodulen

  ortsfester technischer Anlagen selbstständiger Art (z.B. Photovoltaikanlagen, Solarwärmeanalgen) in

  die Planung mit einzubeziehen

 

einstimmig

 

  1. Abwasserwerk, Schreiben vom 03.03.2022

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

- Abschluss eines Erschließungsvertrages ist erforderlich und wird abgeschlossen

- Regelung zur Abwasserbeseitigung sind vertretbar

- Niederschlagsbeseitigung über die belebte Bodenzone und notfalls durch Anschluss an den

  Mischwasserkanal

 

einstimmig

 

 

 

Abschließender Beschluss:

 

Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02, 32. Änderung „Much-Kutzbach“ bestehend aus Planzeichnung, textl. Festsetzungen, Begründung, Artenschutzprüfung, Schalltechnischem Gutachten und Bodengutachten wird als Satzung beschlossen.

 

 


einstimmig