Auszug - Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
GVin Gödecke fragt nach, warum der Weihnachtsmarkt laut dem Text in der Dringlichkeitsentscheidung am 2. Adventswochenende stattfindet.
GOVR Mauermann erklärt, dass der Weihnachtsmarkt auf Wunsch der Geschäftsleute am 1. Advent stattfindet. Der Text in der Dringlichkeitsentscheidung war an dieser Stelle nicht korrekt.
Beschluss:
Der Rat beschließt die Dringlichkeitsentscheidung über die Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 01.06.2022.
einstimmig