Auszug - Bauantrag zur Errichtung von zwei Doppelhaushälften im Außenbereich in Werschberg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
GV Richter führt aus, dass die genehmigte Bauvoranfrage nicht mehr verlängert worden sei und der jetztige Bauantrag als etwas komplett Neues betrachtet werden müsse.
GVin Gödecke möchte wissen, warum die Satzungsgrenze so gewählt worden sei.
GV Zielinski erklärt, dass die Landwirtschaft im Außenbereich zulässig sei und aus diesem Grund nicht mit in den Satzungsbereich einbezogen worden sei, was die Linienführung erklären würde.
GV Glass teilt mit, dass die SPD-Fraktion im Rahmen einer Arondierung dem Antrag zustimmen würde.
SB Scheider merkt an, dass dies aus seiner Sicht eine Abrundung darstelle.
GV Richter erklärt, dass bei einer Zustimmung rechtswidrig Baurecht geschaffen würde. Er schlägt vor, dass der Bauherr versucht, die alte Bauvoranfrage nochmals aufleben zu lassen.
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung von zwei Doppelhaushälften im Außenbereich das Einvernehmen nicht zu erteilen.
einstimmig.