Auszug - Teileinziehung der Gemeindestraße von Eckhausen nach Gerlinghausen
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Rat beschließt die Teileinziehung für die Gemeindestraße Gemarkung Gerlinghausen, Flur 7, Flurstück 111 und Gemarkung Gerlinghausen, Flur 8, Flurstück 51 durchzuführen, d.h. dass der betreffende Straßenabschnitt zukünftig nur noch für den land – und forstwirtschaftlichen Verkehr vorzusehen ist.
einstimmig