Vorlage - VO/3163/22
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Sachverhalt:
In Nordrhein-Westfalen soll möglichst bald wieder ein Schul- und Unterrichtsbetrieb ohne größere Einschränkungen möglich sein. Der Deutsche Bundestag hat am 18. März 2022 ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das den Wegfall der meisten Corona-Schutzmaßnahmen vorsieht. Die Landesregierung nutzt die darin angelegte Möglichkeit einer Übergangsregelung. So gelten die derzeit gültigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen inklusive der Masken- und Testpflicht an den Schulen des Landes noch bis zum 2. April 2022 weiter. Danach bleibt es natürlich jedem unbenommen, in den Schulgebäuden weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen, allerdings ist dies dann eine individuelle Entscheidung.
Die Testungen an nordrhein-westfälischen Schulen sollen, im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben, noch bis zum Beginn der Osterferien unverändert fortgesetzt werden. Nach den Osterferien werden die anlasslosen Testungen aber nicht wieder aufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt. Wie bereits im Beschluss der Kultusministerkonferenz aus der vergangenen Woche vorgesehen, werden somit mit der Aufhebung von Test- und Maskenpflicht weitgehende Einschränkungen des regulären Schulbetriebs spätestens bis Mai entfallen.
An den Mucher Schulen fand nach dem großen Lockdown regelmäßig Präsenzunterricht statt.
Auch in den Kindertagesstätten wurde deutlich, dass schwere Verläufe bei Kindern durch eine Corona-Infektion die absolute Ausnahme darstellen und die durch Einschränkungen verursachten Folgewirkungen die Risiken einer Corona-Infektion um ein Vielfaches übersteigen.
Auch für vollständig geimpfte Beschäftigte besteht nach Aussage der Wissenschaft kaum ein Risiko für einen schweren Verlauf, so dass die präventive Testung von Kindern eingestellt wird. Das Eingrenzen durch Erfassen jeder einzelnen Infektion ist nicht mehr in dem Maße sinnvoll, wie es zu Beginn der Pandemie und ganz besonders während der Delta-Welle noch war. Auch die PCR-Pool-Tests waren bis zu einer gewissen Inzidenz ein gutes Werkzeug. Aber bei hohen Inzidenzen, so wie wir sie aktuell noch haben, sind sie nicht mehr zweckmäßig. Im Gegenteil, sie sorgen häufig für Betreuungsverbote und viel Unsicherheit.
Aus diesem Grunde wurde durch das Land NRW entschieden:
das landesseitig finanzierte PCR-Pool-Testverfahren zum 3. April 2022 eingestellt wird
vom 4. bis zum 22. April 2022 stellt das Land allen Kindern in der nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geförderten Kindertagesbetreuung drei Selbsttests pro Woche zur Verfügung.
Nach den Osterferien werden die Lieferungen an die Kindertageseinrichtungen und Jugendämter eingestellt und landesseitig keine Selbsttests mehr zur Verfügung gestellt.
Trotz teilweise starken Personalausfall in den Kitas, mussten die Kitas selten komplett geschlossen werden. Lediglich Schließungen von einzelnen Gruppen mussten tageweise vorgenommen werden.