Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Lohmar und Sankt Augustin sowie den Gemeinden Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid,Ruppichteroth und Windeck über die Wahrnehmung eines gemeinsamen Ordnungsaußendienstes
Zwischen den Städten Lohmar und Sankt Augustin sowie den Gemeinden Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck ist aufgrund der
§§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW),
in der zur Zeit geltenden Fassung, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die
Wahrnehmung eines gemeinsamen Ordnungsaußendienstes abgeschlossen worden.
Diese Vereinbarung wurde durch den Landrat des Rhein-Sieg-Kreis mit Datum vom
10.10.2018 gemäß §§ 24 Abs. 2 und 29 Abs. 4 Nr. 2 GkG NRW aufsichtsrechtlich genehmigt und am 13.10.2018 gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG NRW in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises (General-Anzeiger, Rhein-Sieg-Anzeiger, Bonner Rundschau und Rhein-Sieg-Rundschau) bekannt gemacht.
Hierdurch ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 4 GkG NRW
i.V.m. § 11 des Vereinbarungstextes am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft
getreten.
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG NRW weise ich auf die durch den Landrat des
Rhein-Sieg-Kreis durchgeführte Veröffentlichung hin.
Much, den 26. Oktober 2018
Der Bürgermeister
Norbert Büscher
