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Mo. – Do.: 8.00 – 12.30 Uhr
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Tel. 0 22 45 - 6 80

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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Andrea Tillmann
Tel.: 0 22 45 - 68 63
Fax: 0 22 45 - 68 10 63
E-Mail: andrea.tillmann@much.de

Amts-/Mitteilungsblatt

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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Lohmar und Sankt Augustin sowie den Gemeinden Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid,Ruppichteroth und Windeck über die Wahrnehmung eines gemeinsamen Ordnungsaußendienstes

Zwischen den Städten Lohmar und Sankt Augustin sowie den Gemeinden Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth und Windeck ist aufgrund der

§§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW),

in der zur Zeit geltenden Fassung, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die

Wahrnehmung eines gemeinsamen Ordnungsaußendienstes abgeschlossen worden.

Diese Vereinbarung wurde durch den Landrat des Rhein-Sieg-Kreis mit Datum vom

10.10.2018 gemäß §§ 24 Abs. 2 und 29 Abs. 4 Nr. 2 GkG NRW aufsichtsrechtlich genehmigt und am 13.10.2018 gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG NRW in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises (General-Anzeiger, Rhein-Sieg-Anzeiger, Bonner Rundschau und Rhein-Sieg-Rundschau) bekannt gemacht.

Hierdurch ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 4 GkG NRW

i.V.m. § 11 des Vereinbarungstextes am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft

getreten.

Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GkG NRW weise ich auf die durch den Landrat des

Rhein-Sieg-Kreis durchgeführte Veröffentlichung hin.

 

Much, den 26. Oktober 2018

Der Bürgermeister

Norbert Büscher

 

Bekanntmachung

 

 



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