KW01
* Umgestaltung Kirchplatz Much – Was ist dran an den derzeit kursierenden Gerüchten?
* Landtag NRW entlastet die Beitragspflichtigen, schafft die Beiträge aber nicht ab
* Dichtheitsprüfung weitgehend abgeschafft
* Tag der offenen Tür an der Gesamtschule Much
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
an dieser Stelle informieren Bürgermeister und die Fachbereichsleiter/innen Sie über wichtige oder interessante Vorgänge in unserer Gemeinde.
Umgestaltung Kirchplatz Much – Was ist dran an den derzeit kursierenden Gerüchten?
Aufgrund der aktuell in sozialen Netzwerken und den Diskussionen in der Bevölkerung kuriosen und teilweise unrichtigen Informationen zur Umgestaltung des Kirchplatzes in Much, möchte Sie die Gemeindeverwaltung über den aktuellen Sachstand und die geplanten Änderungen informieren. Ziel ist es, den Charme und den historisch anmutenden Charakter des „Kleinodes Kirchplatz“ zu erhalten.
„Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen“, sagt ein Chinesisches Sprichwort.
Eine detaillierte Information über die Planung finden Sie hier:
https://www.much.de/magazin/artikel.php?artikel=2703&type=2&menuid=285&topmenu=1
Die wesentlichen Inhalte möchten wir in kurz vorstellen.
- Öffnung des Kirchplatzes: Sichtbarkeit, Barrierefreiheit
- Nutzung des Kirchplatzes: Ort des Verweilens, historische Mitte der Gemeinde, Aufenthaltsqualität
- Baumbestand wird teilweise reduziert: Abstand zwischen den Bäumen lässt Ausbreitung der Baumkronen nicht zu.
- Kirchgarten: Aufwertung der Wegeanlagen und Umgestaltung der Treppenanlagen nach Süden.
- Beleuchtungskonzept: Setzt den Platz und die Kirche besser in Szene
- Mobiliar und Ausstattung: Verweilcharakter, Bänke, Absperrpoller, Fahrradständer
Im Januar finden noch Gespräche in der Politik und mit Fachbehörden statt. Sobald die abgestimmte Planung vorliegt, werden wir Sie in einer Informationsveranstaltung über den Zeitplan und die konkrete Umsetzungsmaßnahme informieren.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie mich oder meine Mitarbeiter/innen in der Bauverwaltung ansprechen.
Landtag NRW entlastet die Beitragspflichtigen, schafft die Beiträge aber nicht ab
In NRW bleiben die Straßenausbaubeiträge erhalten. Die Landesregierung hat jedoch entschieden, die Bürger künftig durch niedrigere Beiträge zu entlasten. Gleichzeitig sollen Landesmittel die Einnahmeausfälle der Kommunen kompensieren. Der Landtag hat am 18.12.2019 die Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Die Bürger werden frühzeitig in künftige Planungen eingebunden. Es wird Ratenzahlungen ohne Voraussetzungen und Härtefallregelungen für die Beitragspflichtigen geben.
Konkret stellt das Land zur Entlastung der Kommunen jährlich 65 Millionen Euro durch ein Förderprogramm bereit. Die Fördermittel können von der Kommune in einem vereinfachten Verfahren auf der Grundlage der Schlussrechnung für die Straßenbaumaßnahme beantragt werden. Es steht aber jeder Kommune frei, sich am Förderprogramm zu beteiligen.
Beantragt eine Kommune für ausfallende Anliegerbeiträge Fördermittel, kann sie nicht mehr die bisher angewendete Mustersatzung für die Berechnung der Anlieger heranziehen. Die neue Staffelung der Anliegerbeiträge richtet sich ausschließlich nach den Kosten der Gesamtmaßnahme und unterscheidet nicht mehr wie bisher bei Anlieger- und Haupterschließungsstraßen nach Maßnahmen für den fließenden oder den ruhenden Verkehr.
Wirklich profitieren werden vor allem die Hausbesitzer, vor deren Haustür die Bauarbeiten noch gar nicht begonnen haben. Denn Straßenbau ist ein eher langfristiges Geschäft. Vom Ratsbeschluss bis zur fertigen Straßen vergehen oft mehrere Jahre.
Die genauen Bedingungen werden noch in einer Rechtsverordnung festgelegt. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen informieren.
Dichtheitsprüfung weitgehend abgeschafft
Die umstrittene Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen in Nordrhein-Westfalen wird wieder weitgehend abgeschafft. Ein entsprechender Antrag der NRW-Koalition ist am 19.12.2019 im Landtag beschlossen worden.
Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten werden künftig nur noch anhand von objektiven, tatsächlichen und vor allem nachvollziehbaren Gründen zur Vornahme einer Dichtheitsprüfung verpflichtet.
Die Regelungen zur Dichtheitsprüfung wurden so geändert, dass private Hausanschlüsse nur noch im Falle von Neubauten, wesentlichen baulichen Veränderungen oder im Verdachtsfall geprüft werden müssen.
Tag der offenen Tür an der Gesamtschule Much
Am Samstag, den 11. Januar 2020, findet von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr erneut ein Tag der offenen Tür an der Gesamtschule Much statt.
An diesem Tag bietet sich die Möglichkeit, einen Einblick in das vielfältige Schulleben zu gewinnen. So können Eltern wie Kinder in Unterrichtsstunden verschiedener Jahrgangsstufen hinein schnuppern und an den interessanten Mitmachangeboten teilnehmen. Auch werden, die im Laufe des Schuljahres durchgeführten Projekte oder Klassenfahrten präsentiert.
Für zukünftige Oberstufenschülerinnen und -schüler gibt es die Möglichkeit, Einblicke in neue Unterrichtsfächer wie Pädagogik oder Sozialwissenschaften zu erlangen und sich über ihren Weg zum Abitur zu informieren.
Darüber hinaus wird für das leibliche Wohl wie immer bestens gesorgt sein.
Die Gesamtschule Much freut sich auf Sie.
Gesamtschule Much, Schulstr. 12-14, 53804 Much; Tel. 02245/610 681; Fax-Nr. 02241/610678Norbert Büscher
„Gemeinsam Zukunft Much gestalten"
Norbert Büscher
Bürgermeister