21. Änderung des Flächennutzungsplans „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“ Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz-buch (BauGB)

Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 10.09.2024 den Beschluss zur Offenlage der 21. Änderung des Flächennutzungsplans „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“ efasst.

Der Ausschuss billigt die vorliegenden Planunterlagen der 21. Änderung des Flächennutzungsplans „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“ und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB

Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 19.1 „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“. Die Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8, Abs. 3 BauGB. Hierzu soll eine Fläche, die bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt ist, mit einer Darstellung als Wohnbaufläche versehen werden.

Der räumliche Geltungsbereich der beabsichtigten Änderung ist aus der beiliegenden Planskizze ersichtlich.

Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeitraum während der Offenlage vorzubringen.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus:

  • Artenschutzprüfung Stufe I und II (ASP I + II) gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zum Bebauungsplans Nr. 19.1 „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“, Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung, von August 2024
    • Auswahl artenschutzrechtlich relevanter Arten
    • Beschreibung des Vorhabens und relevanter Wirkfaktoren
    • Vorkommen und Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten
    • Bewertung Stufe II: Vertiefende Analyse der betroffenen planungsrelevanten Arten
    • Protokoll zur Artenschutzprüfung
  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplans Nr. 19.1 „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“, Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung, von Januar 2025
    • Raumanalyse und Wirkungsprozesse
    • Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
    • Plankonforme Alternativen und Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete
    • Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung
  • Geotechnischer Bericht
  • Umweltrechtliche Stellungnahmen TÖB
  • Starkregenbetrachtung

Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Artenschutzprüfung I + II, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Umweltbericht, geotechnische Bericht sowie die umweltrechtlichen Stellungnahmen der TÖB liegen in der Zeit vom

18.06. bis zum 28.07.2025

offen und kann während der allgemeinen Dienststunden in der Außenstelle des Rathauses, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Die Dienststunden sind wie folgt:

montags                                                                            08.00 – 12.30 Uhr

                                                                                              14.00 – 18.00 Uhr

dienstags bis donnerstags                                      08.00 – 12.30 Uhr                                                                                         

freitags                                                                              08.00 – 12.00 Uhr.

Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter https://www.much.de/zukunft/bauleitplanung-1 ab dem 18.06.2025 eingestellt. Für Fragen steht Ihnen Frau Kemmerling (02245-6832) gerne zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Much, Hauptstraße 57, 53804 Much oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, sowie per mail an planungsamt@much.de , vorgetragen oder abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis nach Beschlussfassung in den politischen Gremien den Beteiligten mit.

Much, den 10.06.2025

In Vertretung

 

Karsten Schäfer

Beigeordneter