26. Änderung des Flächennutzungsplans "Marienfeld – Im Bruch" Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.  § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 05.11.2024 folgenden Beschluss zur Aufstellung und Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung der 26. Änderung des Flächennutzungsplans „Marienfeld – Im Bruch“ gefasst: 

Der Ausschuss beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung der Bebauungsplans Nr. 22 „Marienfeld – Im Bruch“ im Parallelverfahren, sowie die Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 22 „Marienfeld – Im Bruch“. Die Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Hierzu soll eine Fläche, die bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt ist, mit einer Darstellung gemischte Baufläche und Grünfläche versehen werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Veröffentlichung im Internet durchzuführen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Die Veröffentlichung im Internet bzw. die Offenlage im Rathaus findet in folgendem Zeitraum statt:

12.01.2026 bis 18.02.2026

Der Planentwurf mit Begründung, Umweltbericht, Landschaftspflegerischem Fachbeitrag, der Artenschutzprüfung I + II, Schalltechnischer Untersuchung, der Verkehrsuntersuchung sowie der Auswirkungsanalyse sind gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB im Internet unter https://www.much.de/zukunft/bauleitplanung-1 einzusehen und können dort heruntergeladen werden. 

Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs 2 Satz 2 BauGB im Zeitraum der Frühzeitige Beteiligung während der allgemeinen Dienststunden in der Außenstelle des Rathauses, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, eingesehen werden.

Die Dienststunden sind wie folgt:

montags                    

08.00 – 12.30 Uhr

14.00 – 18.00 Uhr


dienstags bis donnerstags            

08.00 – 12.30 Uhr 
                        
freitags                    

08.00 – 12.00 Uhr.

Stellungnahmen sollen auf elektronischen Weg abgegeben werden. Diese sind während der Veröffentlichungsfrist an planungsamtsWGjliKepC7yZ1oMcXkw9much.de zu senden. 

Bei Bedarf können diese auch während der Veröffentlichungsfrist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Much, Hauptstraße 57, 53804 Much oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much vorgetragen oder abgegeben werden.

Hinweise

Entsprechend § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung der Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplansänderung nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Absatz 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis nach Beschlussfassung des Rats den Beteiligten mit.

Much, den 07.01.2026


Karsten Schäfer
Bürgermeister