Ablauf von Ruhefristen bei Reihengräbern auf den Friedhöfen in Much, Kreuzkapelle und Hetzenholz

Auf den vorgenannten Friedhöfen werden nachstehende Reihengräber, deren Ruhefrist zum Jahresende abläuft, für eine Wiederbelegung im Frühjahr nächsten Jahres eingeebnet.

Friedhof

Grab-Nr.

Verstorbener Name

Verstorbener Vorname

Kreuzkapelle

01/06/001

Koall

Karl Günter

Kreuzkapelle

01/07/015

Barth

Herbert

Much

05/10/010

Müller

Wilhelm

Gemäß § 15 Abs. 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung wird hiermit auf den Ablauf der Ruhefrist und die beabsichtigte Einebnung bzw. Wiederbelegung hingewiesen.

Die Angehörigen werden gebeten, bis spätestens zum 31.01. nächsten Jahres die Räumung der Gräber vorzunehmen. Nach dieser Frist noch vorhandene Grabmale, Einfassungen, Pflanzen und sonstige Bestandteile der Grabstätte gehen gemäß § 33 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung in das Eigentum der Gemeinde über. Ein Wiederankauf der Reihengrabstätte ist nicht möglich.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Switala, Verwaltungsgebäude Bövingen 148, Zimmer 21, Tel. 02245-6825 von der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.

 

Much, den 02.10.2024

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

Karsten Schäfer

Beigeordneter