Ablauf von Ruhefristen bei Reihengräbern auf den Friedhöfen in Much und Kreuzkapelle
Auf den vorgenannten Friedhöfen werden nachstehende Reihengräber, deren Ruhefrist zum Jahresende abläuft, für eine Wiederbelegung im Frühjahr nächsten Jahres eingeebnet.
Friedhof Grab-Nr. Verstorbener Name Verstorbener Vorname
Kreuzkapelle 01/06/005 Moser
Kreuzkapelle 01/06/003 Pritschke Maria
Much 05/10/018 Bomhoff Richard
Much 28/01/002 Salamon Herbert
Much 28/01/005 Rohleder Traugott
Much 28/01/008 Lauer Richard
Much 05/10/020 Schmidt Hermann
Gemäß § 15 Abs. 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung wird hiermit auf den Ab-lauf der Ruhefrist und die beabsichtigte Einebnung bzw. Wiederbelegung hinge-wiesen.
Die Angehörigen werden gebeten, bis spätestens zum 31.01. nächsten Jahres die Räumung der Gräber vorzunehmen. Nach dieser Frist noch vorhandene Grabmale, Einfassungen, Pflanzen und sonstige Bestandteile der Grabstätte gehen gemäß § 33 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung in das Eigentum der Gemeinde über. Ein Wiederankauf der Reihengrabstätte ist nicht möglich.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Switala, Verwaltungsgebäude Bövingen 148, Zimmer 21, Tel. 02245-6825 von der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.
Much, den 19.12.2025
gez.
Karsten Schäfer
Bürgermeister
