Ablauf von Ruhefristen bei Reihengräbern auf den Friedhöfen in Much und Kreuzkapelle

Auf den vorgenannten Friedhöfen werden nachstehende Reihengräber, deren Ruhefrist zum Jahresende abläuft, für eine Wiederbelegung im Frühjahr nächsten Jahres eingeebnet.

Friedhof    Grab-Nr.    Verstorbener Name    Verstorbener Vorname
Kreuzkapelle    01/06/005    Moser     
Kreuzkapelle    01/06/003    Pritschke    Maria
Much    05/10/018    Bomhoff    Richard
Much    28/01/002    Salamon    Herbert
Much    28/01/005    Rohleder    Traugott
Much    28/01/008    Lauer    Richard
Much    05/10/020    Schmidt    Hermann


Gemäß § 15 Abs. 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung wird hiermit auf den Ab-lauf der Ruhefrist und die beabsichtigte Einebnung bzw. Wiederbelegung hinge-wiesen.

Die Angehörigen werden gebeten, bis spätestens zum 31.01. nächsten Jahres die Räumung der Gräber vorzunehmen. Nach dieser Frist noch vorhandene Grabmale, Einfassungen, Pflanzen und sonstige Bestandteile der Grabstätte gehen gemäß § 33 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung in das Eigentum der Gemeinde über. Ein Wiederankauf der Reihengrabstätte ist nicht möglich.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Switala, Verwaltungsgebäude Bövingen 148, Zimmer 21, Tel. 02245-6825 von der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.


Much, den 19.12.2025

gez.
Karsten Schäfer
Bürgermeister