Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2023 in der Gemeinde Much vom 19.12.2022

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung, des § 25 des Grundsteuergesetzes in der zurzeit gültigen Fassung, und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Much in seiner Sitzung am 15.12.2022 folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Die Hebesätze für die Grundsteuern werden wie folgt festgesetzt:         

                                                                                
a)    für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe          
(Grundsteuer A)

Jahr 2023

400 v. H.

b)    für die Grundstücke                                                      
(Grundsteuer B)

Jahr 2023

670 v. H.

 

§ 2
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt:

Jahr 2023

500 v. H.

 

§ 3
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.


                                                                                       

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2023 in der Gemeinde Much wird hiermit gemäß § 7 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a)    eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)    diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)    der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

d)    der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Much, den 19.12.2022

Gemeinde Much
Der Bürgermeister

Norbert Büscher