Aufstellung der 3. Erweiterungssatzung für die Ortschaft Hündekausen

Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 30.01.2025 folgenden Beschluss zur Offenlage mit dem Entwurf zur 3. Erweiterung der Ortschaft „Hündekausen“ gefasst:

„Der Ausschuss beschließt, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB aufgrund der vorliegenden Unterlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage durchzuführen.“

Ziel der Erweiterung ist die Schaffung von neuen Wohnbaugrundstücken im Gemeindegebiet.

Der räumliche Geltungsbereich der beabsichtigten Aufstellung der Satzung ist aus der beiliegenden Planskizze ersichtlich. 

Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeitraum während der Offenlage vorzubringen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus: 

•    Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, einschließlich Fachbeitrag Artenschutz gem. § 44 Abs. 1 BnatSchG, HKR Landschaftsarchitekten, Oktober 2024
o    Raumanalyse und Wirkungsprozesse
o    Allgemeine Vermeidungs-, Minderungs-, Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen
o    Auswahl artenschutzrechtlich relevanter Arten
o    Beschreibung des Vorhabens und relevanter Wirkfaktoren
o    Vorkommen und Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten
o    Protokoll zur Artenschutzprüfung

•    Hydrogeologisches Gutachten, Dr. Hartmut Frankenfeld, vom 07.10.2024

Der Entwurf der 3. Erweiterungssatzung für die Ortschaft Hündekausen, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, sowie der Landschaftspflegerische Fachbeitrag, einschließlich Fachbeitrag Artenschutz gem. § 44 Abs. 1 BnatSchG und Hydrogeologischem Gutachten liegt gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

31.03.2025 bis zum 09.05.2025

offen und kann während der allgemeinen Dienststunden in der Außenstelle des Rathauses, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.


Die Dienststunden sind wie folgt:

montags                      

8.00 – 12.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr

dienstags bis donnerstags              

8.00 – 12.30 Uhr 
                        
freitags                      

8.00 – 12.00 Uhr.

Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter https://www.much.de/zukunft/bauleitplanung-1 eingestellt. 

Für Fragen steht Ihnen Frau Müller (02245-6851) gerne zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, sowie per Mail an planungsamtsWGjliKepC7yZ1oMcXkw9muchde , vorgetragen oder abgegeben werden. 

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung über diese Änderung der Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung der Satzung nicht von Bedeutung ist. Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt nach Beschlussfassung in den politischen Gremien das Ergebnis mit.


Much, den 18.03.2025

In Vertretung

Karsten Schäfer
Beigeordneter

 

Hydrogeologisches Gutachten.pdf

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag+ASP_Karte1.pdf

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag+ASP_Karte2.pdf

Planzeichnung.pdf

Protokoll ASP I.pdf

Satzungstext.pdf

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag+ASP.pdf

Begründung.pdf