Aufstellung der 35. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 „Much-Kutzbach“ Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Planungs- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 10.09.2024 den Beschluss zur Offenlage der 35. Änderung des Bebauungsplans Nr. „Much-Kutzbach“gefasst.

Der Ausschuss beschließt die Aufstellung der 35. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 „Much-Kutzbach" im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innentwicklung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage gem. § 2 Abs. 2, §§ 3 und 4 Abs.4 BauGB.“

Ziel der 35. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02 „Much-Kutzbach“ ist die Schaffung von Wohnraum im Rahmen der Nachverdichtung im Ort Much.

Der räumliche Geltungsbereich der beabsichtigten Änderung ist aus der beiliegenden Planskizze ersichtlich.

Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeitraum während der Offenlage vorzubringen.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus:

  • Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zum Bebauungsplan Nr. 02.35 „Much-Kutzbach“, Planungsgruppe Grüner Winkel, aus August 2024
    • Lebensraumstrukturen/ Biotoptypen im Untersuchungsgebiet und angrenzenden Umfeld
    • Artenspektrum und Wirkfaktoren
    • Artenschutzrechtliche Beurteilung des Planvorhabend gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG
    • Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich

Der Entwurf der 35. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02 „Much-Kutzbach“, bestehend aus Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung, Artenschutzprüfung I  und dem Schallschutzgutachten liegen in der Zeit vom 28.10. bis zum 28.11.2024

 

offen und kann während der allgemeinen Dienststunden in der Außenstelle des Rathauses, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

 

Die Dienststunden sind wie folgt:

montags                                                                            08.00 – 12.30 Uhr

                                                                                              14.00 – 18.00 Uhr

dienstags bis donnerstags                                           08.00 – 12.30 Uhr                                                                                        

freitags                                                                              08.00 – 12.00 Uhr.

Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter https://www.much.de/zukunft/bauleitplanung-1 eingestellt. Für Fragen steht Ihnen Frau Kemmerling (02245-6832) gerne zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, sowie per mail an planungsamtsWGjliKepC7yZ1oMcXkw9muchde , vorgetragen oder abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis nach Beschlussfassung in den politischen Gremien den Beteiligten mit.

 

Much, den 16.10.2024

 

Der Bürgermeister

 

35. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 „Much-Kutzbach“; Flurstück 481 Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung

Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB,

Planzeichnung

Textliche Festsetzung

Schallschutzgutachten

Lagekarte