Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „PV-Müllerhof“ Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 sowie der Rat der Gemeinde Much in seiner Sitzung am 05.03.2024 folgenden Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 20 „PV-Müllerhof“ gefasst:
Der Ausschuss empfiehlt/der Rat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 22. Änderung des Flächen-nutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „PV-Müllerhof“ und beauftragt die Ver-waltung, die frühzeitige Beteiligung gem. der §§ 3 u. 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „PV-Müllerhof“ ist die Schaffung von Flächen zur Entwick-lungvon Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Much.
Der räumliche Geltungsbereich der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplans ist aus der beiliegen-den Planskizze ersichtlich.
Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeitraum während der frühzeitigen Beteiligung vorzubringen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 20, bestehend aus Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begrün-dung und Artenschutzprüfung I liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
24.06 bis zum 24.07.2024
offen und kann während der allgemeinen Dienststunden in der Außenstelle des Rathauses, Verwaltungs-gebäude Bövingen, Bövingen 148, Zimmer 15, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Auslegungs-frist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Die Dienststunden sind wie folgt:
montags 8.00 – 12.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
dienstags bis donnerstags
8.00 – 12.30 Uhr
freitags
8.00 – 12.00 Uhr.
Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter www.much.de/bauleitplanung eingestellt. Für Fragen steht Ihnen Frau Kemmerling (02245-6832) gerne zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung über diese Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist. Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt nach Beschlussfassung in den politischen Gremien das Ergebnis mit.
Much, den 10.06.2024
Der Bürgermeister