Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 "PV-Müllerhof" Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz-buch (BauGB)
Der räumliche Geltungsbereich der beabsichtigten Änderung ist aus der beiliegenden Planskizze ersichtlich.
Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeitraum während der Offenlage vorzubringen.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus:
• Artenschutzprüfung Stufe I und II (ASP I + II) gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zum Bebauungsplans Nr. Nr. 20 "PV-Müllerhof", Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung, von Februar und September 2024
o Auswahl artenschutzrechtlich relevanter Arten
o Beschreibung des Vorhabens und relevanter Wirkfaktoren
o Vorkommen und Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten
o Bewertung Stufe II: Vertiefende Analyse der betroffenen planungsrelevanten Arten
o Protokoll zur Artenschutzprüfung
• Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplans Nr. Nr. 20 "PV-Müllerhof", Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung, von Februar und Dezember 2024
o Raumanalyse und Wirkungsprozesse
o Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
o Plankonforme Alternativen und Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete
o Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung
• Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
• FFH-Vorprüfung
• Konversionsgutachten
• Umweltrechtliche Stellungnahmen TÖB
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. Nr. 20 "PV-Müllerhof", bestehend aus Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung, Artenschutzprüfung I + II, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Umweltbericht, FFH-Vorprüfung und Konversationsgutachten sowie die umweltrechtlichen Stellungnahmen der TÖB liegen in der Zeit vom
10.03. bis zum 10.04.2025
offen und kann während der allgemeinen Dienststunden in der Außenstelle des Rathauses, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Die Dienststunden sind wie folgt:
montags 08.00 – 12.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
dienstags bis donnerstags 08.00 – 12.30 Uhr
freitags 08.00 – 12.00 Uhr.
Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter https://www.much.de/zukunft/bauleitplanung-1 eingestellt. Für Fragen steht Ihnen Frau Kemmerling (02245-6832) gerne zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Much, Hauptstraße 57, 53804 Much oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, sowie per mail an planungsamt , vorgetragen oder abgegeben werden. muchde
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis nach Beschlussfassung in den politischen Gremien den Beteiligten mit.
Much, den 24.02.2025
Norbert Büscher
Der Bürgermeister