Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 "PV-Müllerhof" Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz-buch (BauGB)

Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 30.01.2025 den Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplans Nr. Nr. 20
"PV-Müllerhof" gefasst.

Der Ausschuss billigt die vorliegenden Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 20 "PV-Müllerhof" sowie der 22. Änderung des Flächennutzungsplans "PV-Müllerhof" und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage gem § 2 Abs. 2 BauGB und den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Ziel des Bebauungsplans Nr. Nr. 20  "PV-Müllerhof" ist die Schaffung von Flächen zur Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Much.

Der räumliche Geltungsbereich der beabsichtigten Änderung ist aus der beiliegenden Planskizze ersichtlich.

Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeitraum während der Offenlage vorzubringen.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus:

  • Artenschutzprüfung Stufe I und II (ASP I + II) gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zum Bebauungsplans Nr. Nr. 20  "PV-Müllerhof", Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung, von Februar und September 2024
    • Auswahl artenschutzrechtlich relevanter Arten
    • Beschreibung des Vorhabens und relevanter Wirkfaktoren
    • Vorkommen und Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten
    • Bewertung Stufe II: Vertiefende Analyse der betroffenen planungsrelevanten Arten
    • Protokoll zur Artenschutzprüfung
  • Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplans Nr. Nr. 20  "PV-Müllerhof", Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung, von Februar und Dezember 2024
    • Raumanalyse und Wirkungsprozesse
    • Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
    • Plankonforme Alternativen und Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete
    • Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
  • FFH-Vorprüfung
  • Konversionsgutachten
  • Umweltrechtliche Stellungnahmen TÖB

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. Nr. 20  "PV-Müllerhof", bestehend aus Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung, Artenschutzprüfung I + II, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Umweltbericht, FFH-Vorprüfung und Konversationsgutachten sowie die umweltrechtlichen Stellungnahmen der TÖB liegen in der Zeit vom

10.03. bis zum10.04.2025

offen und kann während der allgemeinen Dienststunden in der Außenstelle des Rathauses, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Die Dienststunden sind wie folgt:

montags                                                                            08.00 – 12.30 Uhr

                                                                                              14.00 – 18.00 Uhr

dienstags bis donnerstags                                      08.00 – 12.30 Uhr

                                                                                             

freitags                                                                              08.00 – 12.00 Uhr.

Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter https://www.much.de/zukunft/bauleitplanung-1eingestellt. Für Fragen steht Ihnen Frau Kemmerling (02245-6832) gerne zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Much, Hauptstraße 57, 53804 Much oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, sowie per mail an planungsamtsWGjliKepC7yZ1oMcXkw9muchde , vorgetragen oder abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis nach Beschlussfassung in den politischen Gremien den Beteiligten mit.

Much, den 24.02.2025

 

Norbert Büscher

Der Bürgermeister

 

 

Planzeichnung

Textliche Festsetzung

Begründung

PV Anlage

PV Anlage EA Plan

ASP II

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Umweltbericht

Gutachten

Aggerverband Anlage

Stellungnahme Anlagenschutz

Landwirtschaftskammer Anlage

RSAG Anlage

RSK Anlage

Rhenag

WTV

Wald und Holz

Mail Umicore Anlage

Mail LVR Anlage

Mail RSK Anlage

Mail Kreisbauernschaft Anlage

Mail Bezreg.

Mail Bundeswehr Anlage

ASP I

FFH Vorprüfung