Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2.11 1. Änderung "Erweiterung Krahm" Teil B
Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Bau-gesetzbuch (BauGB)
Der Planungs- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 05.06.2024 den Beschluss zur Offenlage der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. Nr. 2.11 "Erweiterung Krahm", Teil B gefasst.
„Der Ausschuss beschließt, die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage gem. §§ 2, 3 und 4 Abs 2 BauGB zu beauftragen.“
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.11 "Erweiterung Krahm" Teil B ist die Schaf-fung von neuen Wohnbaugrundstücken in der Nähe des Ortskerns Much.
Der räumliche Geltungsbereich der beabsichtigten Änderung ist aus der beiliegenden Planskizze ersichtlich.
In der Zeit vom 09.09.2024 bis zum 09.10.2024 erfolgte die 1. Offenlage, sowie in der Zeit vom 03.02.2025 bis 05.03.2025 die erneute Offenlage des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.11 „Erweiterung Krahm“ Teil B.
Aufgrund der im Rahmen der letzten durchgeführten Offenlagen stattgegebenen Anregungen, wurden der Bebauungsplanentwurf, die textlichen Festsetzungen, die Begründung sowie der Umweltbericht angepasst, so dass nun eine erneute verkürzte Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erfolgt.
Diese bezieht sich auf:
• folgende Darstellungen im der Planurkunde:
o Darstellung der Verkehrsfläche Planstraße 01, 02 und 03
o Vergrößerung des Gewässerabstandes an der Engstelle im westlichen Plange-biet
o Verschiebung des Baufensters um 1m unterhalb der Planstraße 03
o Anpassung der textliche Festsetzungen (gelbe Markierungen)
• Textliche Festsetzungen – gelbe Markierungen
• Begründung – gelbe Markierungen
• Risikoanalyse – gelbe Markierung
• Umweltbericht in der aktuellsten Version
Sollten Anregungen oder Bedenken zu den oben aufgeführten Änderungen bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeitraum während der Offenlage vorzubringen.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus:
• Artenschutzprüfung Stufe I und II (ASP I + II) gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zum Bebau-ungsplan Nr. 2.11 1. Änderung "Erweiterung Krahm" Teil B, Rietmann Beratende Inge-nieure Partnerschafsgesellschaft mbB, von Mai 2024
o Auswahl artenschutzrechtlich relevanter Arten
o Beschreibung des Vorhabens und relevanter Wirkfaktoren
o Vorkommen und Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten
o Bewertung Stufe II: Vertiefende Analyse der betroffenen planungsrelevanten Arten
o Protokoll zur Artenschutzprüfung
• Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebau-ungsplan Nr. 2.11 1. Änderung "Erweiterung Krahm" Teil B, Rietmann Beratende Inge-nieure Partnerschafsgesellschaft mbB, Stand Dezember 2024
o Raumanalyse und Wirkungsprozesse
o Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Aus-wirkungen
o Plankonforme Alternativen und Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorha-ben benachbarter Plangebiete
o Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung
• Starkregennachweis
• Hydrogeologische Auskunft
• Risikoanalyse
• Umweltrechtliche Stellungnahmen aus der 1. Offenlage
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.11 "Erweiterung Krahm" Teil B, be-stehend aus Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung, Artenschutzprüfung I + II, Protokoll zur Artenschutzprüfung, Umweltbericht inkl. Maßnahmenplan sowie Bestands- und Konfliktplan,Verkehrsgutachten, Geotechnischer Bericht, Schallschutzgutachten, Starkre-gennachweis, Hydrogeologischer Bericht, Risikoanalyse, Erläuterungsbericht zur Erschlie-ßung sowie die umweltrechtlichen Stellungnahme aus der 1. Offenlage liegen in der Zeit vom
21.03. bis zum 04.04.2025
offen und kann während der allgemeinen Dienststunden in der Außenstelle des Rathauses, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Die Dienststunden sind wie folgt:
montags
08.00 – 12.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
dienstags bis donnerstags
08.00 – 12.30 Uhr
freitags
08.00 – 12.00 Uhr.
Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter https://www.much.de/zukunft/bauleitplanung-1 eingestellt. Für Fragen steht Ihnen Frau Kemmerling (02245-6832) gerne zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, sowie per mail an planungsamt , vorgetragen oder abgegeben werden. muchde
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung unbe-rücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis nach Beschlussfassung in den politischen Gremien den Beteiligten mit.
Much, den 13.03.2025
In Vertretung
Karsten Schäfer
Der Beigeordnete