Aufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den Ort Növerhof Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Planungs- und Verkehrsausschuss der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 folgenden Beschluss zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Ort „Növerhof“ gefasst:

„Der Ausschuss beschließt, für den Ortsteil Növerhof eine Außenbereichssatzung aufzustel-len. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren durchzuführen.“

Ziel der Aufstellung der Außenbereichssatzung ist es Planungsrecht für die Ortslage „Növer-hof“ zu schaffen. 

Der räumliche Geltungsbereich ist aus der beiliegenden Planskizze ersichtlich. 

In der Zeit vom 25.08.2021 bis zum 06.10.2021 erfolgte die 1. Offenlage sowie in der Zeit vom 08.08.2022 bis 07.09.2022 die 2. Offenlage des Entwurfs zur Außenbereichssatzung für den Ort Növerhof. In der Zeit vom 10.07.2023 bis 04.08.2023 erfolgte eine 3. Offenlage.

Aufgrund der im Rahmen der 1., 2. und 3. Offenlage stattgegebener Anregungen ist der Satzungsentwurf geändert worden, so dass nun eine erneute verkürzte Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erfolgt. 

Diese bezieht sich auf die Abgrenzung der Satzung im Bereich der Parzelle 216 (Hausnummer 7).

Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeitraum während der Offenlage vorzubringen.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus: 

- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
    

Der Entwurf Außenbereichssatzung Növerhof, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und landschaftspflegerischem Fachbeitrag liegen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom

19.08.2024 bis 30.08.2024

offen und kann in der Außenstelle Bövingen, Bövingen 148, Ergeschoss Zimmer 15, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrich-ten und sich zur Planung äußern.

Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter www.much.de/bauleitplanung eingestellt. Für Fragen steht Ihnen Frau Kemmerling (02245-6832) gerne zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich bei der Gemeindeverwal-tung Much, Rathaus, Hauptstr. 57, 53804 Much oder zur Niederschrift in der Außenstelle Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, sowie per mail an planungsamtsWGjliKepC7yZ1oMcXkw9muchde , vorge-bracht werden. 

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. 

Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt nach Beschlussfassung in den politischen Gremien das Ergebnis mit.


Much, den 06.08.2024

In Vertretung


Der Beigeordnete
(Karsten Schäfer)