Öffentliche Bekanntmachung

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 liegt während der Dauer des Beratungsverfahrens durch den Rat in der Zeit vom
      18.01.2023 bis 22.02.2023
      montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr
      sowie montags von 14:00 bis 18:00 Uhr
in Zimmer 40 des Rathauses öffentlich aus.
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige Einwendungen erheben. Diese sind bis zum 18.02.2023 schriftlich bei dem Bürgermeister, Hauptstr. 57, 53804 Much oder im Rathaus, Zimmer 40, zur Niederschrift zu erklären.
Über Einwendungen, die von Einwohnern oder Abgabepflichtigen erhoben werden, beschließt der Rat der Gemeinde in öffentlicher Sitzung.
Much, den 16.01.2023
Der Bürgermeister


Norbert Büscher

Haushaltsrede von Gemeindekämmerer Christopher Salaske

Sehr geehrte Einwohner von Much,

die Tatsache, dass der Haushalt nicht wie sonst üblich in der letzten Ratssitzung im Dezember eingebracht wird, kam für viele überraschend. Allerdings haben die aktuellen Gegebenheiten keine andere Wahl gelassen.

Was war passiert?

Viele Umstände in den letzten Monaten des Jahres 2022 haben dazu geführt, dass mein Team und ich es nicht bis zum 15.12.2022 geschafft haben. Zum einen war da die Landesregierung, welche mit der Veröffentlichung der dringend notwendigen Orientierungsdaten leider bis Ende November gewartet hat, statt diese wie sonst üblich im August zu präsentieren. Zum anderen war da der Kreis, der bis Anfang Dezember immer mal wieder seine Planungen für die Umlagesätze verändert hatte. Alles keine guten Vorzeichen für eine solide Planung.

Ist es jetzt besser geworden?

Bedingt! Zwar sind die Zahlen jetzt etwas verlässlicher, allerdings nicht unbedingt erfreulich. Im Jahr 2023 ist Much von einem ausgeglichenen Haushalt wiedermal weit entfernt. Zumindest ist es gelungen, einen (hoffentlich) genehmigungsfähigen Entwurf der Haushaltsplanung bis 2026 aufzustellen. Der Preis dafür ist jedoch hoch, 515 %-Punkte bei der Gewerbesteuer und 1.025 %‑Punkte bei der Grundsteuer B müssen als Rechnungsgrößen angenommen werden. Aufwendungen in Höhe von 40.201.963 € stehen Erträge von 37.657.006 € entgegen, hinzu kommt eine globaler Minderaufwand von 370.00 €. In Summe bleibt für das Jahr 2023 ein Minus von 2.174.957 € übrig.

Woran liegt das?

Dass es nicht unbedingt rosig um die gemeindlichen Finanzen gestellt ist vermittle ich mit mehr oder weniger großem Erfolg schon seit Jahren. Die Auswirkungen der Pandemie klingen gerade ab, schon folgte das nächste Unheil: Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine spüren wir nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch vor Ort in den Kommunen. Eine Vielzahl von Schutzsuchenden wurde mit einer unglaublichen Solidarität aufgenommen und versorgt. Die finanziellen Auswirkungen mit einer hohen Inflation und steigenden Energie- sowie Zinskosten bereiten zusätzliche Schwierigkeiten auf allen Ebenen.

Zudem kommen viele neue Aufgaben per Gesetz hinzu oder werden ausgeweitet, die Themen der Digitalisierung oder die Veränderungen im Bereich des Wohngeldes als kleine Beispiele. Ob eine Kommune in dieser Größenordnung das überhaupt leisten kann wird nicht hinterfragt, vom Konnexitätsprinzip brauchen wir erst Recht nicht mehr sprechen. Dies wurde irgendwann in den letzten Jahren stillschweigend zu Grabe getragen.

Des Weitern ist ein politisches Wollen bei der Gestaltung der Gemeinde vorhanden, welches sich auch in finanziellen Belastungen widerspiegelt.

Was genau ist geplant?

Erträge:

Die gemeindlichen Erträge werden im Wesentlichen aus Steuereinnahmen erzielt. Maßgeblich vor Ort werden die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer festgelegt. Dies ist bereits in der Ratssitzung am 15.12.2022 erfolgt. In den nächsten Jahren sind jedoch höhere Steigerungen bis zu einem maximalen Hebesatz in Höhe von 500 %-Punkten bei der Grundsteuer A, 1.025 %-Punkten bei der Grundsteuer B sowie 515 %-Punkten bei der Gewerbesteuer notwendig. Für die Grundsteuer gilt dies zunächst ausschließlich für das alte Berechnungsmodell, welche Hebesätze in den Jahren 2025 und 2026 nach dem neuen Modell anfallen werden kann erst im laufenden Jahr 2024 prognostiziert werden.

Die Schlüsselzuweisungen sinken im Vergleich zur bisherigen Planung, dies ist jedoch ein Verdienst der in den letzten Jahren sehr guten Gewerbesteuererträge.

Aufwendungen:

Die Aufwendungen für die Kreisumlagen an den Rhein-Sieg-Kreises für das Jahr 2023 steigen aufgrund der höheren Umlagegrundlage an. Insbesondere die Aufwendungen für die Mehrbelastung ÖPNV steigen überproportional an.

Die Energie- und Zinsaufwendungen sind wie viele andere einzelne Positionen im Haushalt stark gestiegen. Die Zeiten billigen Geldes und billiger Energie sind für die nächsten Jahre wohl erstmal vorbei.

Geld für neue Stellen?

Der kanadische Musiker Neil Young prägte das Sprichwort „It’s better to burn out, than to fade away!“ Allerdings kann dies nicht das Motto der Gemeinde als Arbeitgeber sein. Die Verwaltung ist durch die Krisen der letzten Jahre und die noch anstehenden Aufgaben an ihrer Belastungsgrenze angelangt. Als verantwortungsvoller Arbeitgeber muss die Gemeinde Much reagieren und den notwendigen Stellenbedarf decken. Hierfür sind Stellenmehrungen in allen Bereichen notwendig, um auch zukünftig die Aufgaben erledigen zu können und weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber in der Region zu sein. Wenn Sie das anspricht schauen Sie sich doch die nächsten Stellenausschreibungen mal genau an.

Investitionen:

Mehr als 30 Mio. EUR wollen in den nächsten Jahren investiert und finanziert werden. Dabei handelt es sich um wichtige Hochbauprojekte wie dem Neubau einer Feuerwache als auch Investitionen in die gemeindlichen Schulen. In die Infrastruktur in Form des Straßenausbaus wird ebenfalls kräftig investiert. Die Kosten steigen hier, wie in allen Bereichen, ebenfalls stark an und das wird in Form von Abschreibungen in den nächsten Jahrzehnten die finanzielle Situation der Gemeinde prägen.

Haushaltssicherungskonzept:

Das Haushaltssicherungskonzept besagt, dass spätestens im Jahr 2026 ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden muss. Mit den vorgenannten Hebesatzanpassungen bis 2026 wird dies unter Einbeziehung aller finanzpolitisch möglichen Mittel gelingen.

Haushaltsausgleich 2026, und dann?

In diesem Jahr ist die Gemeinde gezwungen, bis 2026 zu planen. Im nächsten Jahr wird dann erstmal das Jahr 2027 betrachtet. Was wird es bringen? Das fragt sich nicht nur jeder Einzelne sondern auch was die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde Much ist dies eine spannende Frage. Einfacher und besser als jetzt wird es wahrscheinlich nicht…

Alle Details können Sie dem Entwurf des Haushaltsplans 2023 entnehmen, den Sie sowohl digital auf der Homepage der Gemeinde Much als auch in gedruckter Form im Rathaus einsehen können. Für Ihre Rückfragen und Anmerkungen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.

Mein Dank geht an mein tolles Team im Fachbereich 1 und alle Beteiligten an der Haushaltsplanung. Meine letzten Worte gehen jedoch an die Einwohner und an die politischen Vertreter:

Wir müssen akzeptieren, dass sich die Zeiten auch für die Kommunen geändert haben. Viele neue und wichtige Aufgaben wie Digitalisierung und Katastrophenschutz müssen umgesetzt werden. Und das kostet Geld, was leider vor Ort aufgebracht werden muss. Ob wir das alles wollen wird nicht immer gefragt, weder die Einwohner noch Verwaltung oder politische Vertreter. Gewöhnen wir uns daran, dass wir für die Leistungen der Kommunen zukünftig mehr bezahlen müssen. Und um dies so weit wie möglich in einem erträglichen Rahmen zu belassen sollten wir alle ein wenig Realismus an den Tag legen, was die nächsten vermeintlich schönen Projekte angeht: Gezahlt wird immer, denn wir ernten nur was wir säen (alte Fanta 4 Weisheit).

Herzlichst

Ihr Gemeindekämmerer

Christopher Salaske