Kündigung der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung eines gemeinsamen Ordnungsaußendienstes“
Mit Schreiben vom 16.12.2024 hat die Stadt Lohmar die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 31.12.2025 gegenüber den Beteiligten gekündigt. Die Kündigung erfolgte gemäß § 11 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung fristgerecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Ende des Kalenderjahres. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung endet demnach mit Ablauf des 31.12.2025.
Diese Kündigung wurde durch den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises mit Datum vom 17.02.2025 gem. §§ 24 Abs. 2 und 29 Abs. 4 Nr. 2 GkG NRW aufsichtsbehördlich genehmigt und in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises am 22.02.2025 im General-Anzeiger, Rhein-Sieg-Anzeiger, der Bonner Rundschau und der Rhein-Sieg-Rundschau bekannt gemacht. Gemäß § 24 Abs. 3 S. 2 GkG NRW weise ich auf die durch den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises durchgeführte Veröffentlichung hin.
Much, 07.03.2025
Norbert Büscher
Bürgermeister