Hinweisbekanntmachung gemäß § 24 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises

Die o. g. öffentliche-rechtliche Vereinbarung hat die Bezirksregierung Köln am 13. Februar 2023 genehmigt und am 21. Februar 2023 im Amtsblatt für den Regierungs-bezirk Köln, 203. Jahrgang, Nr. 7, veröffentlicht.
Gemäß § 24 Absatz 3 Satz 2 GkG NRW, in der zurzeit geltenden Fassung, weise ich auf diese Veröffentlichung hin.

Much, den 22. März 2023

Norbert Büscher
Bürgermeister

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises