Satzung über die 2. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Much vom 12.12.2024
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung und der §§ 3 und 20 Abs. 2 lit. b) des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Much am 28.11.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen:
1. § 2 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren gemeinsam
a. nur ein Hund gehalten wird 116,00 Euro
b. zwei Hunde gehalten werden 140,00 Euro je Hund
c. drei oder mehr Hunde gehalten werden 164,00 Euro je Hund
d. ein gefährlicher Hund gehalten wird 755,00 Euro
e. zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 880,00 Euro
Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahlder Hunde nicht berücksichtigt; Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird, werden mitgezählt.
2. Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung über die 2. Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Much wird hiermit gemäß § 7 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis auf die Wirkung nach § 7 Abs. 6 GO NRW
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Much, den 12.12.2024
Norbert Büscher
Bürgermeister
veröffentlicht am 17.12.2024