Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2025 in der Gemeinde Much vom 12.12.2024
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-, des § 25 des Grundsteuergesetzes und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Rat der Gemeinde Much in seiner Sitzung am 28.11.2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Hebesätze für die Grundsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Jahr 2025
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 575 v. H.
(Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke 890 v. H.
(Grundsteuer B)
§ 2
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt:
Jahr 2025
515 v.H.
§ 3
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2025 in der Gemeinde Much wird hiermit gemäß § 7 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis auf die Wirkung nach § 7 Abs. 6 GO NRW
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Much, den 12.12.2024
Norbert Büscher
Bürgermeister