Satzung zur Aufhebung der Wahlordnung der Gemeinde Much für die Wahl des Seniorenbeirates vom 17.07.2025
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Much in seiner Sitzung am 01.07.2025
folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die „Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Much“ wird aufgehoben.
§ 2
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung zur Aufhebung der Wahlordnung der Gemeinde Much für die Wahl des Seniorenbeirates vom 17.07.2025
wird hiermit gemäß § 7 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Much, den 17.07.2025
Norbert Büscher
Bürgermeister
bekannt gemacht am 21.07.2025
