Der Bürgermeister hat vielfältige Aufgaben. Er ist Vorsitzender im Gemeinderat und zugleich Leiter der Verwaltung. Der Bürgermeister vertritt gemeinsam mit dem Rat die Bürgerschaft der Gemeinde, vertritt und repräsentiert den Gemeinderat.
Die Aufgabe des Bürgermeisters ist es, die Beschlüsse des Gemeinderates vorzubereiten, unter seiner Kontrolle auszuführen und den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten. Er hat das Recht, gegen Ratsbeschlüsse, die nach seiner Auffassung das „Wohl der Gemeinde“ gefährden, zu widersprechen. Verletzt ein Ratsbeschluss geltendes Recht, so hat er eine Widerspruchspflicht.
Als Leiter der Verwaltung ist der Bürgermeister in vollem Umfang eigenverantwortlich und ist Dienstherr für die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung. Er hat volle Entscheidungsfreiheit über die Geschäftsverteilung und die innere Organisation der Gemeindeverwaltung.
Aus dieser Auflistung wird deutlich, dass die Aufgaben des Bürgermeisters neben der überparteilichen Repräsentation der Bürgerinnen und Bürger meist verwaltungstechnischer Natur sind.
Die Vertretung ist für die Aufgaben „Verwaltungsleitung“ sowie „Repräsentation“ unterschiedlich geregelt. In der Funktion als Leiter der Gemeindeverwaltung wird der Bürgermeister durch den Beigeordneten – und bei dessen Abwesenheit – durch den Kämmerer vertreten. In der Funktion als Vorsitzender des Rates sowie Repräsentant wird er durch zwei – vom Gemeinderat in der konstituierenden Sitzung gewählten – stellvertretenden Bürgermeistern vertreten.