Auskunfts- und Veröffenlichungspflicht gemäß § 7 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes

Am 01. März 2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Einrichtung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz- KorruptionsbG) vom 16. Dezember 2004 (GV.NRW. 2005 S. 8), letzte Änderung 14.06.2023 in Kraft getreten.
Das Korruptionsbekämpfungsgesetz soll Transparenz herstellen und durch die Führung eines Vergaberegisters bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Finanzministeriums für das Land Nordrhein-Westfalen der Korruption entgegentreten. Das Gesetz regelt die Verbindlichkeit des Korruptionsregisters für den öffentlichen Bereich, sieht Transparenzvorschriften für Mandatsträgerinnen und -träger vor und verpflichtet die öffentlichen Stellen in korruptionsgefährdeten Bereichen Vorbeugemaßnahmen zu treffen.

Nach § 7 des KorruptionsbG sind der Hauptverwaltungsbeamte (Bürgermeister), gegenüber der Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises und die kommunalen Rats- und Ausschussmitglieder gegenüber dem Bürgermeister verpflichtet, schriftlich Auskunft über
•    den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
•    die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
•    die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher der privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
•    die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
•    die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
zu geben.

Die Angaben des Bürgermeisters sind zusammen mit der Veröffentlichung der Daten der Rats- und Ausschussmitglieder in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei der/dem Meldepflichtigen.
Die entsprechenden Auskünfte der Rats- u. Ausschussmitglieder und des Bürgermeisters können im Rathaus der Gemeinde Much Hauptstr. 57, Ratsbüro, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Des Weiteren werden die Daten auf der Homepage der Gemeinde www.much.de veröffentlicht.

Auflistung Bürgermeister und Ratsmitglieder

Auflistung sachkundige Bürgerinnen und Bürger

Much, den 23.04.2024 

Norbert Büscher
Bürgermeister