Dies hat zur Folge, dass die Zufahrtsstraßen „Kirchstraße“, „Gartenstraße“, „Krüttengasse“, „Kompsgasse“, „Lindenstraße“ und „Hofsberg“ für die Dauer der Sperrung als Zufahrt oder Zuwegung in die Hauptstraße für den PKW-Verkehr und teilweise für den Fußgängerverkehr nicht genutzt werden können. Eine entsprechende Beschilderung wird frühzeitig erfolgen. Die Sperrung ist erforderlich, da Teile des Kanalsystems in offener und geschlossener Bauweise saniert und erneuert werden müssen. Der Gemeindeverwaltung Much ist bewusst, dass diese Maßnahmen eine weitere Einschränkung der Nutzung der Hauptstraße darstellen, bittet aber aufgrund der Notwendigkeit um Verständnis.
gez.
Karsten Schäfer
Gemeinde Much
Beigeordneter