Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern werden hiermit aufgerufen, entsprechende Maßnahmen anzumelden.
Förderfähige Maßnahmen
- Instandsetzung, Sicherung und Restaurierung historischer Bausubstanz
- Konservierungsmaßnahmen an Bauteilen
- Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes
- Austausch nicht denkmalgerechter Bauteile
- Freilegung, Erforschung oder Präsentation von Denkmälern
Nicht förderfähig
- Modernisierungsmaßnahmen (z. B. energetische Sanierungen)
- Erneuerung von Heizungs-, Sanitär- oder Elektroanlagen
- Maßnahmen mit anderweitiger Förderung (Doppelförderung ausgeschlossen)
Voraussetzung ist die denkmalrechtliche Zulässigkeit der Maßnahme.
Antragsfrist: 30.06.2026
Nach Ablauf der Frist werden alle eingegangenen Anträge geprüft. Anschließend wird entschieden, welche Maßnahmen gefördert werden und in welchem Umfang eine Förderung erfolgt.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern werden gebeten, sich frühzeitig bei der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Much (denkmalmuchde oder Gemeinde Much, Untere Denkmalbehörde, Hauptstraße 57, 53804 Much) zu melden.

