Fördermittel für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen – Denkmaleigentümer können sich melden

Meldung vom

Die Gemeinde Much stellt im Jahr 2026 Mittel aus der fachbezogenen Pauschale des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen zur Verfügung. Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Sicherung von Baudenkmälern.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern werden hiermit aufgerufen, entsprechende Maßnahmen anzumelden.

Förderfähige Maßnahmen

  • Instandsetzung, Sicherung und Restaurierung historischer Bausubstanz
  • Konservierungsmaßnahmen an Bauteilen
  • Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes
  • Austausch nicht denkmalgerechter Bauteile
  • Freilegung, Erforschung oder Präsentation von Denkmälern

Nicht förderfähig

  • Modernisierungsmaßnahmen (z. B. energetische Sanierungen)
  • Erneuerung von Heizungs-, Sanitär- oder Elektroanlagen
  • Maßnahmen mit anderweitiger Förderung (Doppelförderung ausgeschlossen)

Voraussetzung ist die denkmalrechtliche Zulässigkeit der Maßnahme.

Antragsfrist: 30.06.2026

Nach Ablauf der Frist werden alle eingegangenen Anträge geprüft. Anschließend wird entschieden, welche Maßnahmen gefördert werden und in welchem Umfang eine Förderung erfolgt.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern werden gebeten, sich frühzeitig bei der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Much (denkmalsWGjliKepC7yZ1oMcXkw9muchde oder Gemeinde Much, Untere Denkmalbehörde, Hauptstraße 57, 53804 Much) zu melden.