Für die Kommunalwahlen sind Wahlvorstände in die 14 Stimmbezirken sowie in 7 Briefwahlbezirken zu berufen. In den Wahllokalen werden insgesamt rund 170 Personen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen sorgen.
Die Wahlvorstände sind in der Regel mit wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Much besetzt. Ein Wahlvorstand hat die Aufgabe, im Wahllokal den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe zu überwachen und das vorläufige Wahlergebnis zu ermitteln.
In den Briefwahlbezirken findet ab 15 Uhr die Vorbereitung zur Auszählung der eingegangenen Briefwahlunterlagen statt.
Die Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt. Sollte ein Kandidat der Bürgermeisterwahl sowie der Landratswahl nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, so findet am 28. September 2025 die Stichwahl statt.
Voraussetzung für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist die Wahlberechtigung, d. h. man muss am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen.
Für die Tätigkeit im Wahlvorstand gewährt die Gemeinde Much als Dankeschön eine Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro.
Wenn Sie Interesse haben, uns bei den Kommunalwahlen zu unterstützen, dann melden Sie sich bei Gaby Hofsümmer, Tel.: 02245 – 68 76, E-Mail: wahlen@much.de
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Gaby Hofsümmer