Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Kommunen als Soforthilfe für bedürftige Menschen medizinische Masken (FFP2/KN95/N95) zur Verfügung. Diese werden über die Kommunen verteilt.
Die medizinischen Masken sind kostenfrei und sollen an Menschen abgegeben werden, die
- Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt),
- Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz,
- Kinderzuschlag
erhalten.
Als Nachweis der Berechtigung ist der entsprechende Bescheid über eine der oben genannten Leistungen vorzulegen.
Die Masken können ab Montag, den 22.02.2021, im Rathaus in Much, Hauptstraße 57, 53804 Much abgeholt werden. Aufgrund der momentanen Schließung des Rathauses bitte ich Sie sich an der Infothek (durch Betätigen der Klingel im Bereich des Haupteingangs) zu melden. Ausgabezeiträume sind:
Montag – Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr
Montag von 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag von 14.00 – 15.30 Uhr.
Bitte bringen Sie Ihren aktuellen Leistungsbescheid mit.
Much, den 15.02.2021
Der Bürgermeister
Im Auftrage
Gaby Hofsümmer