21. Änderung des Flächennutzungsplans „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“ Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetz-buch (BauGB)
Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 10.09.2024 den Beschluss zur Offenlage der 21. Änderung des Flächennutzungsplans „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“ efasst.
Der Ausschuss billigt die vorliegenden Planunterlagen der 21. Änderung des Flächennut-zungsplans „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“ und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Vo-raussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 19.1 „Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“. Die Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8, Abs. 3 BauGB. Hierzu soll eine Fläche, die bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt ist, mit einer Darstel-lung als Wohnbaufläche versehen werden.
Der räumliche Geltungsbereich der beabsichtigten Änderung ist aus der beiliegenden Planskizze ersichtlich.
Sollten Anregungen oder Bedenken bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeit-raum während der Offenlage vorzubringen.
Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans „Stockemssiefen – Auf dem Rübs-kamp“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Artenschutzprüfung I + II, Landschafts-pflegerischer Fachbeitrag, Umweltbericht, geotechnische Bericht sowie die umweltrechtlichen Stellungnahmen der TÖB liegen in der Zeit vom
18.06. bis zum 28.07.2025
offen und kann während der allgemeinen Dienststunden in der Außenstelle des Rathauses, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Die Dienststunden sind wie folgt:
montags
08.00 – 12.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
dienstags bis donnerstags
08.00 – 12.30 Uhr
freitags 08.00 – 12.00 Uhr.
Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter https://www.much.de/zukunft/bauleitplanung-1 ab dem 18.06.2025 eingestellt. Für Fragen steht Ihnen Frau Kemmerling (02245-6832) gerne zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich bei der Gemeindeverwal-tung Much, Hauptstraße 57, 53804 Much oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, sowie per mail an planungsamt@much.de , vorgetragen oder abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung unbe-rücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis nach Beschlussfassung in den politischen Gremien den Beteiligten mit.
Much, den 10.06.2025
In Vertretung
Karsten Schäfer
Beigeordneter
Begründung Flächennutzungsplan
Bebauungsplan Nr. 19.1 „Erweiterung Stockemssiefen - Auf dem Rübskamp“ in Much-Marienfeld
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 19.1 „Erweiterung Stockemssiefen – Auf dem Rübskamp“
Protokoll einer Artenschutzprüfung (ASP)
21. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplans Nr. 19.1 Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB