22. Änderung des Flächennutzungsplans „PV-Müllerhof“ Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Bau-gesetzbuch (BauGB)
Der Planungs- und Verkehrsausschuss des Rates der Gemeinde Much hat in seiner Sitzung am 30.01.2025 den Beschluss zur Offenlage der 22. Änderung des FlächennutzungsplansAnker "PV-Müllerhof" gefasst.
„Der Ausschuss billigt die vorliegenden Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 20 "PV-Müllerhof" sowie der 22. Änderung des Flächennutzungsplans "PV-Müllerhof" und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage gem § 2 Abs. 2 BauGB und den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.“
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „PV-Müllerhof“ Die Aufstellung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB. Hierzu soll eine Fläche, die bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt ist, mit einer Darstellung als sonstiges Sondergebiet versehen werden.
Der räumliche Geltungsbereich der beabsichtigten Änderung ist aus der beiliegenden Planskizze ersichtlich.
In der Zeit vom 10.03.2025 bis zum 10.04.2025 erfolgte die 1. Offenlage des Entwurfs zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans "PV-Müllerhof".
Aufgrund der im Rahmen der letzten durchgeführten Offenlagen stattgegebenen Anregungen, wurden die Begründung, die Artenschutzprüfung sowie der Umweltbericht angepasst, so dass nun eine erneute verkürzte Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erfolgt. Die Änderungen wurden rot markiert.
Sollten Anregungen oder Bedenken zu den rot markierten Änderungen bestehen, so sind diese in dem unten aufgeführten Zeitraum während der Offenlage vorzubringen.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen mit den Planunterlagen öffentlich aus:
- Artenschutzprüfung Stufe I und II (ASP I + II) gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans "PV-Müllerhof", Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung, von Februar 2024 und Mai 2025
- Auswahl artenschutzrechtlich relevanter Arten
- Beschreibung des Vorhabens und relevanter Wirkfaktoren
- Vorkommen und Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten
- Bewertung Stufe II: Vertiefende Analyse der betroffenen planungsrelevanten Arten
- Protokoll zur Artenschutzprüfung
- Umweltbericht mit integriertem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans "PV-Müllerhof", Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung, von Mai 2025
- Raumanalyse und Wirkungsprozesse
- Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
- Plankonforme Alternativen und Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete
- Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
- FFH-Vorprüfung
- Konversionsgutachten
- Umweltrechtliche Stellungnahmen TÖB
Der Entwurf zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans "PV-Müllerhof", bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Artenschutzprüfung I + II, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Umweltbericht, FFH-Vorprüfung und Konversationsgutachten sowie die umweltrechtlichen Stellungnahmen der TÖB liegen in der Zeit vom
28.05. bis zum 12.06.2025
offen und kann während der allgemeinen Dienststunden in der Außenstelle des Rathauses, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Die Dienststunden sind wie folgt:
montags 08.00 – 12.30 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
dienstags bis donnerstags 08.00 – 12.30 Uhr
freitags 08.00 – 12.00 Uhr.
Ferner sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter https://www.much.de/zukunft/bauleitplanung-1 eingestellt. Für Fragen steht Ihnen Frau Kemmerling (02245-6832) gerne zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Much, Hauptstraße 57, 53804 Much oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Much, Verwaltungsgebäude Bövingen, Bövingen 148, 53804 Much, sowie per mail an planungsamt muchde , vorgetragen oder abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht eingehen, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Gemeinde prüft anschließend die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis nach Beschlussfassung in den politischen Gremien den Beteiligten mit.
Much, den 21.05.2025
Norbert Büscher
Bürgermeister
Gutachten_PV_Bonrath_mit_Anlagen.pdf
Planzeichnung_FNP_Entwurf_2024.12.19.pdf
FNP_Begründung_erneute Offenlage.pdf
ASPII z. BPlan20 PVMüllerhof GemeindeMuch 19Mai2025.pdf
Landschaftspfl. Fachbeitrag B-Plan Nr. 20 PV-Müllerhof Much 16052025.pdf
Umweltbericht 22. FNP-Änderung Much 19052025.pdf
B-Plan PV-Anlage Much - EA-Plan - 2025.05.16.pdf
B-Plan PV-Anlage Much - Bestand - 2025.05.16.pdf
01042025_BezReg Arnsberg Bergbau.pdf
11032025_Bau-und Liegenschaftsbetrieb NRW.pdf